Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Jahresrechungen 2001 auf Plankurs

Bern, 07.06.2002 - Die von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten Fonds für die Entsorgung und Stilllegung von Kernanlagen liegen finanziell auf Plankurs. Dies geht aus den Jahresberichten und -rechnungen der beiden Fonds hervor, die dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Kenntnis gebracht wurden.

Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung von Kernanlagen nach deren Ausserbetriebnahme decken zu können.

Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke mussten 2001 erstmals Beiträge in den Entsorgungsfonds einbezahlen; das Fondsvermögen belief sich Ende Jahr auf 1440 Mio Franken. Der Stilllegungsfonds seinerseits weist für das Jahr 2001 eine negative Performance von 51 Mio Franken aus. Das Fondskapital betrug Ende Jahr 908 Mio Franken und liegt 174 Mio Franken über dem budgetierten Wert.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke äufneten den Fond mit insgesamt 1440 Mio Franken. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren zusätzlich diejenigen Beträge in den Fonds einbringen, die sie rückwirkend seit der Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zu bezahlen haben (Ausnahme Kernkraftwerk Leibstadt: bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres). Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Entsorgungskosten, die 1998 mit rund 13 Mrd Franken veranschlagt wurden. Die Berechnung der Entsorgungskosten wird zur Zeit von den Betreibern aktualisiert. Nach neusten Erkenntnissen rechnen diese mit einem tieferen Finanzbedarf. Sobald die neue Studie vorliegt, wird sie von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) überprüft.

Die Mittel für die Deckung der Entsorgungskosten erwirtschaften die einzelnen Betreibergesellschaften sukzessive und stellen diese Beträge laufend zurück. Ein wesentlicher Teil der Kosten fällt vor Betriebsende an. Die Betreiber bezahlen diesen Teil über die laufende Rechnung oder durch aufgelöste Rückstellungen.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Er hat die Kosten zu tragen, welche durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 2001 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 908 Mio Franken (2000: 940 Mio Franken).

Bei einer Negativperformance von -5,44% (2000: +2,0%) weist die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von 51 Mio Franken (2000: Gewinn von 17,4 Mio) aus. Das Anlageresultat ist unter Berücksichtigung des Börsenjahres 2001 marktkonform. Absolut betrachtet handelt es sich um eines der schlechtesten Anlageergebnisse seit Bestehen des  Fonds. Dank der guten Renditen früherer Jahre liegt das Fondvermögen jedoch immer noch 174 Mio Franken über dem budgetierten Wert.

Der Fonds wird durch Jahresbeiträge der Besitzer von Kernanlagen finanziert. Die vier schweizerischen Kernkraftwerkbetreiber sowie die Zwischenlager Würenlingen AG haben letztes Jahr zusammen 18,9 Mio Franken einbezahlt. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Stilllegungs- und Abbruchkosten sowie den erwarteten Kosten für die Entsorgung der Stilllegungsabfälle. Dabei wird die Kostenentwicklung bis zur Ausführung der Arbeiten berücksichtigt. Im Auftrag der Verwaltungskommission liessen die Betreiber die Stilllegungskosten von einer deutschen Firma grundlegend neu berechnen. Nach der Überprüfung durch die HSK wird die Verwaltungskommission im November 2002 die Jahresbeiträge 2003–2006 neu festlegen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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