Kostenrechnungs- und Preisbildungsfragen der Netzgesellschaften

Bern, 13.05.2002 - Im Rahmen der Arbeiten an der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) wurden vertiefte Abklärungen getroffen. Über zwei Aspekte liegen nun die Schlussberichte vor.

Norwegische Elektrizitätsmarktöffnung 1

Die Öffnung des norwegischen Strommarktes begann 1992. Sie ist eine Erfolgsgeschichte. Dies ist die gemeinsame Einschätzung von norwegischen Behörden, Elektrizitätswerken und Stromverbrauchern. Viele Fragen, die in der Schweiz diskutiert werden, stellten sich auch in Norwegen, wo sie erfolgreich beantwortet wurden. Die Erfahrungen in Norwegen zeigen, dass eine geordnete Marktöffnung dazu führen kann, dass die Kunden von tieferen Preisen – bei unveränderter Versorgungsqualität – profitieren. Hauptziel der Deregulierung in Norwegen war die Steigerung der Effizienz der Stromversorgung. Die Autoren der Studie führen den Erfolg der Marktöffnung der norwegischen Elektrizitätswirtschaft vor allem auf drei Faktoren zurück: Erstens wurde die Regulierung schrittweise aufgebaut. Zweitens stand die Frage der richtigen Anreize bei allen Regulierungsmassnahmen im Zentrum. Drittens gelang es der Behörde, sich in der Branche eine hohe Akzeptanz zu schaffen. Diese Anforderungen sind auch in der Schweiz erfüllt, wenn Elektrizitätsmarktgesetz und -verordnung in Kraft gesetzt werden können. Der Bericht ist in der Reihe "Energiewirtschaftliche Grundlagen" erschienen.

Bewertung der Elektrizitätsnetze 2

Der Bericht zeigt, wie sich unterschiedliche Konzepte der Bewertung der Netzanlagen (Buchwerte, Wiederbeschaffungswerte, Anschaffungswerte) auf die Selbstfinanzierungkraft der Netzbetreiber und die Durchleitungsvergütungen (im Monopolbereich) auswirken. Die Berechnungen wurden anhand von Unternehmensdaten durchgeführt. Der Bericht war eine der Diskussionsgrund-lagen im Rahmen der Konsultationen über die Elektrizitätsmarktverordnung (EMV). Der Bericht gibt das Zwischenergebnis der Diskussion anfangs März 2002 wieder und wird im Interesse der Transparenz publiziert.

Die vom Bundesrat Ende März genehmigte Verordnung sieht vor, dass für die Berechnung der Abschreibungen und Zinsen auf den Netzanlagen höchstens die Anschaffungs- oder Herstellkosten zu verwenden sind (unter Berücksichtigung der Altersentwertung). Zusätzlich sieht die Verordnung vor, dass während der Übergangszeit (ohne direkten Marktzutritt der Haushalte) die Durchleitungs-vergütungen nicht erhöht werden dürfen. Die Durchleitungsvergütungen werden einer Effizienzprüfung unterzogen. Die Schiedskommission kann die Durchleitungsvergütungen herabsetzen, wenn sie Ineffizienz oder Monopolgewinne feststellt. Diese auf die schweizerischen Verhältnisse zugeschnittene Konsenslösung der EMV ist kostengerecht und garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten faire Durchleitungsvergütungen.

 

1 Norwegische Elektrizitätsmarktöffnung: Kostenrechnungs- und Preisbildungsfragen der Netzgesellschaften Jörg Wild und Stephan Vaterlaus, Plaut (Schweiz) Consulting AG, Bern, 82 Seiten, Bestellnummer 805.050.3 d bei BBL/Vertrieb Publikationen, 3003 Bern. Abrufbar unter www.ewg-bfe.ch

2 Bewertung der Elektrizitätsnetze Marcel Schärer, PricewaterhouseCoopers, Irene Kaufmann, Nabholz Verwaltungsberatung, Reto Flury, BDO Visura, 58 Seiten, Bestellnummer 805.050.4 d bei BBL/Vertrieb Publikationen, 3003 Bern. Abrufbar unter www.ewg-bfe.ch


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