Die HSK veröffentlicht ihren Jahresbericht 2001, hält Rückschau und Ausblick

Bern, 22.04.2002 - Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht ihren Jahresbericht 2001. Sie äussert sich darin über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen und bei den Transporten radioaktiver Stoffe im Jahr 2001. Betriebsführung und Zustand der Kernanlagen sowie auch die Abwicklung der Transporte werden als gut bezeichnet. Auch unter ihrem neuen Direktor, Dr. Ulrich Schmocker, wird die HSK Abstriche an der nuklearen Sicherheit nicht zulassen, um den hohen Sicherheitsstand der Kernanlagen weiterhin zu gewährleisten.

Die HSK legt in ihrem Jahresbericht dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke, am Zentralen Zwischenlager der Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG) und am Paul Scherrer Institut (PSI) sehr gering waren und deutlich unterhalb der behördlichen Grenzwerte lagen. In allen schweizerischen Kernanlagen wurden einmal mehr tiefe Werte bei den Kollektivdosen des Personals (Summe aller individuellen Strahlendosen der in einer Kernanlage beschäftigten Personen) erzielt.

Jahresbericht der HSK

In ihrem Jahresbericht nimmt die HSK Stellung zum Zustand, Betrieb und zur Führung der schweizerischen Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers und der von der HSK beaufsichtigten nuklearen Anlagen des PSI. Der Gesamteindruck zur Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen ist gut. Die HSK hatte im Jahr 2001 in den schweizerischen Kernkraftwerken 16 und im PSI 2 Vorkommnisse gemäss HSK-Richtlinien zu klassieren. Von den 16 Vorkommnissen in den Kernkraftwerken wurden 15 auf der internationalen, achtstufigen Bewertungsskala INES der niedrigsten Stufe 0 zugeordnet. Ein Vorkommnis wurde der zweituntersten Stufe 1 zugeteilt. Dabei handelt es sich um die Missachtung von betrieblichen Vorschriften durch zwei Operateure während der Revision im Sommer 2001 im KKW Leibstadt. Unter den Vorkommnissen befinden sich auch drei Reaktorschnellabschaltungen (eine in Mühleberg und zwei in Beznau). Der sichere Betrieb der Anlagen sowie der Strahlenschutz der Bevölkerung und des Personals waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.

Die HSK hat im Juni 2001 der Zwilag die Freigabe für den Betrieb der Behälter-Lagerhalle erteilt. Zwilag hat letztes Jahr die Bauarbeiten für das Lagergebäude für schwach- und mittelaktive Abfälle, welches erst in einigen Jahren benötigt wird, aufgenommen.

Der Jahresbericht 2001 der HSK ist bei deren Geschäftsstelle in Würenlingen unter der Postadresse "HSK; 5232 Villigen-HSK" erhältlich. Vorerst liegt er in deutscher Sprache vor. Die französische und englische Übersetzung wird in wenigen Wochen verfügbar sein. Die HSK publiziert ihren Jahresbericht ab heutigem Datum zusätzlich auf Internet unter der Adresse www.hsk.psi.ch .

Missachtung von Betriebsvorschriften

Während dem Revisionsstillstand 2001 im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) haben zwei Anlagenoperateure ein Prüfprotokoll gefälscht (INES 1 Vorkommnis). Der Fall wurde vom KKL schnell aufgedeckt und anschliessend der HSK gemeldet. Die HSK forderte in der Folge das KKL auf, abzuklären, ob es sich bei den Fälschungen um Einzelfälle handelt. Dabei stellte das KKL keine weiteren Fälschungen solcher Protokolle fest. Auf abteilungsinternen Formularen tauchten ein paar Unregelmässigkeiten bei der Protokollierung von Kontrollrundgängen auf, welche jedoch, wie die Fälschungen der Prüfprotokolle, den sicheren Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigten. Im weiteren Verlauf forderte die HSK auch die Betreiber der übrigen schweizerischen Kernkraftwerke auf, ihre Betriebe bezüglich möglicher Fälle von Fälschungen zu untersuchen. Sie stellten dabei keine Fälschungen fest. Die HSK führte zudem in allen schweizerischen Kernkraftwerken Inspektionen durch und überprüfte mit Stichproben Prüfprotokolle und Checklisten. Sie fand ebenfalls keine Fälschungen.

Schutz der Schweizer Kernkraftwerke gegen Flugzeugabsturz

Im Nachgang zum Terroranschlag vom 11. September 2001 hat die HSK eine Untersuchung zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke gegenüber einem Flugzeugabsturz eingeleitet.

Kernkraftwerke sind die wohl am besten geschützten zivilen Einrichtungen gegen Sabotageaktionen oder gegen einen Flugzeugabsturz. Die Schweiz und Deutschland gehören zu den Ländern, die seit Mitte der 70er Jahre spezifische Anforderungen gegen einen Flugzeugabsturz auf Kernanlagen verlangen. Beim Bau der KKW Gösgen und Leibstadt wurde dies berücksichtigt. Beim Bau der Anlagen Beznau und Mühleberg war eine explizite Auslegung gegen Flugzeugabsturz nicht verlangt worden; es war damals auch nicht Stand der Technik. Bei diesen Anlagen wurden deshalb die vor einigen Jahren nachgerüsteten Notstandssysteme speziell auf Flugzeugabsturz ausgelegt.

Die HSK hat die Betreiber im September 2001 aufgefordert, eine vertiefte Untersuchung zur Integrität und Stabilität der sicherheitsrelevanten Gebäude und zu den Folgen eines Kerosinbrandes unter den Bedingungen eines gezielten Flugzeugabsturzes auf ihre Anlagen durchzuführen. Die HSK und die von den Betreibern eingesetzte Arbeitsgruppe stehen dabei mit internationalen Expertengruppen in engem Kontakt, da auch in anderen Ländern ähnliche Analysen durchgeführt werden. Die Ergebnisse einer internationalen OECD-NEA-Arbeitstagung Anfang April 2002 haben gezeigt, dass die bisherigen schweizerischen Arbeiten zu diesem Thema weit fortgeschritten sind und moderne Analysenmethoden berücksichtigen.

Erste vorläufige Abschätzungen der Arbeitsgruppe lassen für alle schweizerischen Kernkraftwerke auf einen hohen Schutzgrad gegen einen Flugzeugabsturz schliessen. Weitere Abklärungen sind noch im Gange. Detailliertere Ergebnisse der Untersuchungen werden frühestens gegen Ende 2002 vorliegen.

Transporte abgebrannter Brennelemente und verglaster hochaktiver Abfälle

Seit der Wiederaufnahme der Transporte abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken im August 1999 sind bis Anfang April 2002 insgesamt 33 solche Transporte durchgeführt worden. Die Transporte radioaktiver Stoffe werden generell nach den international gültigen Regelwerken über den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) abgewickelt. Von den 33 Transporten erfolgten 19 zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage der Cogéma, 10 zur britischen BNFL und 4 zum Zentralen Zwischenlager der Zwilag im aargauischen Würenlingen. Seit Eröffnung der Lagerhalle der Zwilag erfolgten auch zwei Überführungen von Transport- und Lagerbehältern mit Glaskokillen von La Hague nach Würenlingen. Bei keinem dieser 35 Transporte kam es zu einer unzulässigen Kontamination (Verunreinigung), das heisst, die gefahrgutrechtlichen Grenzwerte wurden eingehalten. Am 18. April 2002 wurde bei einem leeren, aus Frankreich eintreffenden Lastwagen bei der Eingangskontrolle im KKW Beznau eine Kontamination festgestellt. Der Lastwagen wurde umgehend gereinigt und für die Rückfahrt freigegeben. Es bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für Personen und Umwelt.

Die seit 1999 ergriffenen technischen, radiologischen und organisatorischen Massnahmen zur Verhinderung von Kontaminationen werden zurzeit erneut analysiert, bewertet und die Ergebnisse in einem Bericht festgehalten, der voraussichtlich Ende Mai veröffentlicht wird. In jedem Fall muss die Sorgfalt, dank welcher Kontaminationen am Transportgut nun vermieden werden können, dauerhaft erhalten bleiben.


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Bundesamt für Energie
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