KKW Beznau II will unbefristete Betriebsbewilligung

Bern, 01.03.2002 - Am 17. November 2000 hat die Nordostschweizerische Kraftwerke (NOK) ein Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Beznau II (KKB II) eingereicht. Die nun vollständig vorliegenden Unterlagen werden vom 5. März bis 5. Juni 2002 öffentlich aufgelegt.

Am 12. Dezember 1994 hatte der Bundesrat der NOK eine bis am 31. Dezember 2004 befristete Betriebsbewilligung für das KKB II erteilt. Mit dem Gesuch vom 17. November 2000 ersuchte die NOK um Aufhebung dieser Befristung. Sie begründete dies wie folgt:

  • sämtliche Bedingungen und Auflagen der Betriebsbewilligung seien erfüllt, das KKB II entspreche somit vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen,
  • eine Befristung der Betriebsbewilligung sei sicherheitstechnisch nicht relevant, da die Behörde in Ausübung der Aufsicht jederzeit weitere Anordnungen treffen könne,
  • die Sicherheitsauflagen seien auf eine zeitlich nicht befristete Betriebsbewilligung ausgelegt,
  • der Entwurf zu einem Kernenergiegesetz sehe keine Befristung der Betriebsbewilligungen von KKW vor.

Das Gesuch und die kürzlich eingegangenen Unterlagen (Sicherheitsbericht und Hauptbericht der Probabilistischen Sicherheitsanalyse) werden vom 5. März bis am 5. Juni 2002 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim Bezirksamt Zurzach, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen Einsprache erheben, die durch den Betrieb des KKB II in besonderem Masse betroffen sind. Die Einsprachen sind innert der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden das Gesuch prüfen. Das Gutachten der HSK und die Stellungnahme der KSA werden in einem späteren Zeitpunkt ebenfalls öffentlich aufgelegt.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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