Elektrizitätsmarktgesetz schützt inländische Wasserkraft

Bern, 19.02.2002 - Die Öffnung der Strommärkte ist für die schweizerischen Wasserkraftwerke eine Herausforderung. Dank dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) haben sie jedoch die Möglichkeit, überlebenswichtige Investitionen mit zinsgünstigen Bundesdarlehen zu finanzieren. Die Darstellung einer Nachrichtenagentur, wonach ein Ja zum EMG die Wasserkraftwerke gefährde, ist somit falsch. Vielmehr kommt die darin zitierte ETH-Studie zum Schluss, dass die schweizerische Wasserkraft heute im europäischen Strommarkt gut positioniert ist, und dass sie dank dem EMG gute Chancen hat, ihre starke Stellung zu halten.

Die ETH-Studie „Perspektiven für die Wasserkraftwerke in der Schweiz“, die im Auftrag des Bundesamtes für Energie, des Bundesamtes für Wasser und Geologie und der Interessengruppe Wasserkraft erarbeitet wurde, zeigt vor allem eines: Je nach Art der Wasserkraftnutzung, sei es mittels Laufkraftwerken oder Speicherkraftwerken, variieren die Gestehungskosten erheblich. Die Kosten variieren individuell je nach Alter der Anlage und entsprechend dem Stand der bereits getätigten Amortisation.

Im heute bestehenden europäischen Strommarkt sind die meisten Anlagen durchaus konkurrenzfähig. Anders sieht die Situation aus, wenn die Anlagen in den nächsten zwei Jahrzehnten aus Altersgründen erneuert werden müssen. In diesem Zeitpunkt werden erhebliche Zusatzinvestitionen für Erneuerung und ökologische Sanierung (Restwasser) fällig. Dieser Frage hat das Parlament nach der Ablehnung der Energieabgaben vom September 2000 im EMG Rechnung getragen: Für die Erneuerung von Wasserkraftwerken stehen nach Inkrafttreten des EMG während zehn Jahren, und optional für zusätzliche zehn Jahre,  zinsgünstige Bundesdarlehen zur Verfügung. Für Anlagen, die wegen der Öffnung des Strommarktes in finanzielle Bedrängnis geraten (nicht amortisierbare Investitionen, NAI) sind individuelle Bundesdarlehen zur Überbrückung der fehlenden Einnahmen vorgesehen.

Der Umfang der erforderlichen Bundesdarlehen kann aus der vorliegenden Studie grob abgeschätzt werden. Allerdings ist die weitere Preisentwicklung auf dem europäischen Strommarkt unsicher. Mit der EU-weiten Einführung der Abnahmepflicht eines Mindestanteils an erneuerbarer Energie steigen die Vermarktungschancen von Strom aus Wasserkraftwerken. Diese Möglichkeit steht aber schweizerischem Strom nur offen, wenn das EMG zu einer vergleichbaren Marktöffnung wie im EU-Raum führt, ansonsten die Exporte wegen fehlender Reziprozität im Inland erheblich erschwert werden.

Eine wichtige Schlussfolgung aus den Resultaten der Studie besteht deshalb darin, dass die Weiterexistenz der schweizerischen Wasserkraftwerke nur dann gesichert ist, wenn durch das EMG die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Bundesdarlehen und den uneingeschränkten Exporte von Strom aus Wasserkraftwerken geschaffen werden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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