EnergieSchweiz unterzeichnet erste Zielvereinbarung: Treibstoffverbrauch neuer Autos wird gesenkt

Bern, 19.02.2002 - Die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure auto-schweiz und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK haben am Dienstag eine Vereinbarung zur Senkung des Treibstoff-Normverbrauchs neuer Personenwagen unterzeichnet. Der durchschnittliche Verbrauch der Neuwagenflotte soll von 8,4 Liter pro 100 km im Jahr 2000 bis 2008 um 24% auf 6,4 Liter gesenkt werden. Es handelt sich um die erste Zielvereinbarung, wie sie gemäss Energie- und CO2-Gesetz im Rahmen von EnergieSchweiz vorgesehen sind.

Die von Bundesrat Moritz Leuenberger und dem Präsidenten der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, Tony Wohlgensinger, unterzeichnete Vereinbarung ermöglicht einen wesentlichen Fortschritt bei der Verminderung der Treibhausgase im Verkehr. Nach Berechnungen des Bundesamtes für Energie können bei Einhaltung des vereinbarten Ziels und mit weiteren freiwilligen Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz die  CO2-Emissionen im Verkehr auf dem Niveau von 2000 stabilisiert werden.

Zur Erreichung des Treibstoffverbrauchsziels gemäss CO2-Gesetz von minus 8 % CO2-Emissionen gegenüber 1990 sind jedoch noch weiter gehende Massnahmen erforderlich. Im Vordergrund stehen verstärkte freiwillige Massnahmen, wie die Förderung des Langsam- und des kombinierten Verkehrs sowie der treibstoffsparenden Fahrweise (ecodrive). Weiter die treibstoffsparende Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern und Vorschriften oder marktwirtschaftliche Instrumente des Bundes über den spezifischen Treibstoffverbrauch von Motorfahrzeugen. Schliesslich eine CO2-Abgabe frühestens im Jahre 2004, wenn alle diese Massnahmen nicht genügen, um das CO2-Ziel zu erreichen.

Die Vereinbarung sieht eine jährliche durchschnittliche Treibstoffverbrauchsreduktion der neu zugelassenen Personenwagen um 0,25 Liter pro 100 km vor, d.h. eine Verminderung von 8,4 Liter im Jahr 2000 auf 6,4 Liter in 2008. Zeigt die jährliche Überprüfung eine Abweichung vom Zielpfad um mehr als 3 %, kann der Bund ab 2005 die Vereinbarung aufkündigen und weitere Massnahmen einführen. Das UVEK verpflichtet sich im Gegenzug, im Rahmen  von EnergieSchweiz die Bemühungen von auto-schweiz zu unterstützen. Vorgesehen sind eine Energieetikette für Personenwagen, die Förderung des energieeffizienteren Diesels im Zusammenhang mit der Einführung von schwefelfreiem Treibstoff sowie die Unterstützung neuer Motorentechnologien und innovativer Verkehrskonzepte. Die Wirkung der Vereinbarung wird bei der Festlegung einer allfälligen CO2-Abgabe auf Treibstoffen berücksichtigt.

Im Rahmen des Programms EnergieSchweiz sind Zielvereinbarungen vor allem mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) vorgesehen. Zweck dieser Vereinbarungen ist es, die Ziele von EnergieSchweiz und des CO2-Gesetzes möglichst weitgehend mit freiwilligen Massnahmen zu erreichen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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