EMG-Abstimmung im Herbst – Konsensgespräche über Verordnung gehen weiter

Bern, 23.01.2002 - Der Bundesrat hat die Referendumsabstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) auf den 22. September dieses Jahres angesetzt. Er kommt damit auch dem Wunsch nach Klarheit über das weitere Vorgehen entgegen. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Bundesamt für Energie (BFE) die Gespräche mit jenen Kreisen weiterführen, die an den Vollzugsfragen des Elektrizitätsmarktgesetzes besonders interessiert sind. Damit sollen die in der Vernehmlassung zu Tage getretenen Differenzen so weit möglich aus dem Weg geräumt werden. Das BFE will vor allem die Kritik an der hohen Regelungsdichte der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) Rechnung tragen.

Das BFE führt seine Gespräche mit den interessierten Kreisen, den direkt betroffenen Organisationen und den Fachgruppen der Elektrizitätswirtschaft fort. Im Vordergrund steht die Optimierung der Massnahmen, die eine geordnete Öffnung des Elektrizitätsmarktes gewährleisten sollen. Die Verordnung soll im Sinne einer stärkeren Subsidiarität und einer grösseren Eigenverantwortung der Elektrizitätsbranche entschlackt werden. Sie soll dem Bundesrat im Frühsommer zur Genehmigung unterbreitet werden.

Die Vernehmlassung zum Entwurf der EMV dauerte vom 5. Oktober bis zum 7. Dezember 2001. Rund 230 Stellungnahmen sind eingegangen. Obwohl die Auswertung der Vernehmlassung noch in Gange ist, zeichnen sich die wesentlichsten Kritikpunkte bereits heute ab. Generell wird von der Wirtschaft die zu hohe Regelungsdichte der Verordnung bemängelt. Umweltschutzkreise fordern eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien und mindestens die Beibehaltung der diesbezüglichen Bestimmungen in der Verordnung. Für die Konsumentenorganisationen sind vor allem die Transparenz über Herkunft und Preise der Elektrizität sowie die Versorgungssicherheit von zentraler Bedeutung. Von verschiedenen Seiten wird gefordert, die Rolle und den Entscheidungsspielraum der Schiedskommission zu stärken und die nötigen Regelungen zeitlich gestaffelt, und nicht bereits mit der EMV, einzuführen. Damit sollen die Erfahrungen der schrittweisen Marktöffnung berücksichtigt werden.


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