Kennzeichnung der Hunde in der gesamten Schweiz beginnt

Bern, 10.01.2006 - Die Kennzeichnung der Schweizer Hunde beginnt: Nach dem 1. Januar 2006 geborene Welpen müssen nun innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen. Bis Ende 2006 müssen sämtliche Hunde der Schweiz gekennzeichnet sein.

Ende 2006 wird die Hundepopulation der Schweiz bekannt sein. Sämtliche Hunde müssen bis dann mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein. Die Kennzeichnung hilft, entlaufene Tiere rasch der Besitzerin oder dem Besitzer zurückzubringen. Ein Aussetzen von Hunden wird so praktisch verunmöglicht. Die Kennzeichnung hilft aber auch den Behörden, Massnahmen bei Hunden zu vollziehen. Einerseits lassen sich so an der Grenze etwa Tollwut-Impfungen zuverlässig kontrollieren. Andererseits unterstützt die Kennzeichnung auch die Massnahmen gegen gefährliche Hunde. Diesbezüglich wird ein Massnahmenpaket ausgearbeitet.
Die Kennzeichnung der Hunde hat längst begonnen. In einigen Kantonen müssen bereits heute alle Hunde gekennzeichnet sein. Auch wer in die Europäische Union oder in ein Land mit urbaner Tollwut reist, muss bereits jetzt sein Tier gekennzeichnet haben. Laut ANIS sind etwa die Hälfte der rund 500.000 in der Schweiz lebenden Hunde bereits gekennzeichnet.
Detaillierte Informationen zur Kennzeichnungspflicht erhalten Sie im FAQ "Kennzeichnung von Hunden" unter www.bvet.admin.ch > Tierschutz > Hunde > Kennzeichnung.
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