Einspeisevergütung löst Investitionsboom für grünen Strom aus

Bern, 07.07.2008 - Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse können ihre Anlagen seit Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Bisher sind rund 5'000 Anmeldungen eingegangen, rund 3'500 davon alleine am 1. und 2. Mai. Dieser Ansturm zeigt, dass in der Schweiz ein riesiges Interesse an erneuerbarem Strom herrscht und ein Investitionsboom bevorsteht. Ab Mitte August 2008 werden die angemeldeten Produzenten mit einem Bescheid darüber informiert, ob ihre Anlagen für die Einspeisevergütung berücksichtigt werden.

Die swissgrid ag, die im Auftrag des Bundes die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung durchführt, ist zurzeit daran, die Anmeldungen vollständig zu prüfen und auszuwerten. Diese detaillierte Auswertung ist zwingend erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckel der verschiedenen Technologien korrekt zu bewirtschaften. Die genaue Überprüfung ist auch notwendig, weil zahlreiche Anlagen mehrfach angemeldet wurden und Anmeldungen für Grossanlagen ohne planerische Grundlage oder in Naturschutzzonen eingegangen sind. Viele diese Anlagen werden voraussichtlich nie realisiert.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf die Auswertung wird die swissgrid ab Mitte August 2008 die ersten Bescheide versenden. Mit diesen Bescheiden informiert swissgrid die Produzenten, ob ihre Anlagen berücksichtigt oder auf eine Warteliste gesetzt werden.

Grundsätzlich sollen alle korrekt angemeldeten Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. April 2008 ans Netz gegangen sind, einen positiven Bescheid erhalten und damit für die Einspeisevergütung berücksichtigt werden.

Photovoltaik-Kostendeckel voraussichtlich ausgeschöpft

Da das Energiegesetz (EnG, Artikel 7a, Absatz 4) für jede Technologie einen bestimmten Kostendeckel vorschreibt, muss das BFE die Entwicklung der Anmeldungen für die Einspeisevergütung genau verfolgen. Ist aufgrund der Anmeldungen absehbar, dass ein Technologie-Kostendeckel ausgeschöpft wird, muss das BFE die swissgrid anweisen, ab dann keine weiteren positiven Bescheide auszustellen.

Bereits heute ist absehbar, dass der erste Technologie-Kostendeckel bei der Photovoltaik (PV) ausgeschöpft ist (EnG, Artikel 7a, Absatz 4, Buchstabe b). Dieser beträgt maximal 5 Prozent (rund 16 Millionen Franken) des zur Verfügung stehenden Gesamt-Kostendeckels. Das bedeutet, dass in einer ersten Phase nur folgende PV-Anlagen berücksichtigt werden können:

  • Korrekt angemeldete PV-Anlagen, die zwischen 1.1.2006 und 30.4.2008 in Betrieb gegangen sind.
  • Weitere korrekt angemeldete PV-Anlagen bis zum Erreichen des PV-Kostendeckels. Massgebend ist das Datum der Anmeldung. Bei gleichem Anmeldedatum werden grosse Anlagen gegenüber kleinen vorgezogen.

Alle anderen angemeldeten Anlagen werden auf eine Warteliste gesetzt. Der Bescheidstopp bei der Photovoltaik kann gemäss Energiegesetz erst aufgehoben werden, wenn diese Technologie kostengünstiger wird und die Mehrkosten (siehe Kasten) der Photovoltaik unter 50 Rappen pro Kilowattstunde sinken.

Gesamtüberblick noch nicht möglich

Der Ansturm auf die Einspeisevergütung ist erfreulich und beweist das riesige Interesse der Schweizerinnen und Schweizer an erneuerbarem Strom. Hochrechnungen zeigen aber, dass mit der unerwartet hohen Zahl von Anmeldungen der Gesamt-Kostendeckel bereits zum Start der Einspeisevergütung zu einem grossen Teil ausgeschöpft wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass alle jetzt angemeldeten Anlagen tatsächlich realisiert werden. Dies ist jedoch aufgrund der erwähnten Mehrfachanmeldungen und kaum realisierbarer Projekte nicht zu erwarten.

Die rund 5'000 Anmeldungen sind demnach nur eine Momentaufnahme. Abzuwarten ist, wie viele der angemeldeten Anlagen fristgerecht realisiert und in Betrieb genommen werden können. Erst dann liegen konkrete Zahlen zur effektiven Stromproduktion dieser Anlagen und zum Ausschöpfungsgrad des Gesamt-Kostendeckels vor. Letzterer ist zudem keine fixe Summe, sondern wird von verschiedenen, sich dynamisch verändernden Faktoren beeinflusst:

  • Marktpreis von Strom: Mit der Einspeisevergütung sollen die Mehrkosten jeder Technologie finanziert werden, die nicht durch den Marktpreise gedeckt sind. Je höher also der Marktpreis, umso kleiner sind die durch die Einspeisevergütung zu deckenden Kosten (siehe Kasten).
  • Stromverbrauch: Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung werden maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde des schweizerischen Strom-Endverbrauchs erhoben. Je mehr Strom verbraucht wird, umso höher fällt der Gesamt-Kostendeckel aus.
  • Zahl angemeldeter und später nicht realisierter Anlagen: Werden die Fristen zur Realisierung der Anlage nicht eingehalten, widerruft die swissgrid den Bescheid und gibt den Platz für eine andere Anlage frei.
  • Zahl der „Wechsel-Anlagen": Produzenten können vom System der kostendeckenden Einspeisevergütung (EnG, Artikel 7a) zum freien Ökostrommarkt wechseln (EnG, Artikel 7b) und umgekehrt. Auf dem freien Ökostrommarkt erhält der Produzent keine fixe Einspeisevergütung, sondern kann seinen Strom selbst vermarkten, zum Beispiel an einer Ökostrombörse. Wechsel-Anlagen können so den Platz für eine andere Anlage freigeben.

Kostendeckende Einspeisevergütung

Am 23. März 2007 hat das Parlament im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auch das Energiegesetz (EnG) revidiert. Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Das entspricht rund 10% des heutigen Stromverbrauchs (2007: 57,4 Milliarden Kilowattstunden). Das EnG enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist aber die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien.

Die kostendeckende Einspeisevergütung ermöglicht den Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse, ihren Strom ab dem 01.01.2009 zu festen Vergütungssätzen ins Stromnetz einzuspeisen. Mit dieser Vergütung werden die Mehrkosten finanziert, die nicht durch Marktpreise gedeckt sind (Mehrkosten = Referenzpreis - Marktpreis). Die Laufzeit der Vergütungen beträgt je nach Technologie zwischen 20 und 25 Jahre. Die Vergütungssätze werden gestützt auf die Gestehungskosten von Referenzanlagen berechnet, die der jeweils effizientesten Technologie im Erstellungsjahr entsprechen. Die Vergütungssätze sind für jede Technologie, Anlagenkategorie und Leistungsklasse in den Anhängen der Energieverordnung festgelegt, ebenso die für die Anmeldung einzureichenden Unterlagen (EnV: http://www.admin.ch/ch/d/as/2008/1223.pdf).

Die Anlagen können seit Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid ag (www.swissgrid.ch) angemeldet werden. swissgrid führt im Auftrag des Bundes das Anmelde- und Bescheidverfahren durch.

Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung wird ab 1. Januar 2009 ein Zuschlag bis maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde des schweizerischen Strom-Endverbrauchs erhoben. Die Höhe des Zuschlags wird jährlich vom Bundesamt für Energie bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Marktpreise festgelegt. Beim aktuellen Endverbrauch der Schweiz stehen für die Finanzierung aller Massnahmen des revidierten Energiegesetzes rund 344 Millionen Schweizer Franken pro Jahr zur Verfügung.


Adresse für Rückfragen

Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE, Tel. 031 322 56 02 / 079 592 91 80



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