Entlöhnung des obersten Kaders in Unternehmen und Anstalten des Bundes

Bern, 11.01.2006 - Die Löhne des obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes sind erstmals einer Analyse unterzogen worden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung von diesem Kaderlohnreporting Kenntnis genommen. Es bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2004.

Verschiedene parlamentarische Vorstösse aus dem Jahr 2001 veranlassten die eidgenössischen Räte, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, welche die Unternehmen und Anstalten des Bundes zur Berichterstattung über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen der obersten Kader (Geschäftsleitung) und Leitungsorgane (Verwaltungsrat) verpflichten. Die erforderliche Änderung des Bundespersonalgesetzes und die dazugehörige Verordnung des Bundesrates traten im Februar 2004 in Kraft.

Unter Koordination des Eidgenössischen Personalamtes haben die zuständigen Aufsichtsdepartemente die einschlägigen Daten bei den Unternehmen und Anstalten ihres Zuständigkeitsbereiches eingefordert, analysiert und einer Gesamtbeurteilung unterzogen. Die Daten liegen nun in Berichtsform vor. Der Bericht enthält die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2004 und ist für die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bestimmt.

Nach Einschätzung der zuständigen Aufsichtsdepartemente - sie haben für die Einhaltung der Kaderlohnverordnung zu sorgen - sind die Löhne und Honorare mehrheitlich gerechtfertigt und der Bedeutung der Funktionen angemessen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen besteht kein Handlungsbedarf. In Einzelfällen wurden Massnahmen bereits angeordnet.


Adresse für Rückfragen

Zur Kaderlohnverordnung: Markus Heuberger, Eidgenössisches Personalamt, 031 322 62 52
EDA: Herr Peter Müller, Generalsekretär EDA, Tel 031 322 30 03
EDI: Katja Zürcher, Pressesprecherin, Tel 031 322 81 00
EJPD: Livio Zanolari, Informationschef, Tel 031 322 40 90
EFD: Dieter Leutwyler, Pressesprecher, Tel 031 322 60 86
EVD: Daniel Wüthrich, Leiter HR GS EVD, Tel. 031 322 20 03
UVEK: Hans-Rudolf Dörig, Stv-Generalsekretär UVEK, Tel 031 322 55 07
VBS: Sebastian Hueber, Pressesprecher, Tel 031 324 88 75



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-2036.html