Das Kernkraftwerk Gösgen erhielt von der HSK die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revisionsabstellung

Bern, 30.07.2001 - 

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, den 28. Juli 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 23. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 7. Juli bis zum 28. Juli abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhalts- und Prüfarbeiten auszuführen sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen vorzunehmen. Die HSK hat die wichtigen Arbeiten verfolgt und inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass alle Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Mit der Freigabe hat die HSK Bedingungen verknüpft.

Die HSK hat die Periodische Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerkes Gösgen (KKG) Ende 1999 abgeschlossen. Der Bericht der HSK ist veröffentlicht worden und im Internet unter www.hsk.psi.ch unter der Rubrik Publikationen einsehbar.



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