Kennzeichnung von Elektrizität: Studie zeigt Möglichkeiten

Bern, 13.02.2001 - Das im Dezember verabschiedete Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ermächtigt den Bundesrat, die Kennzeichnung von Strom einzuführen. Es handelt sich dabei um die Angabe der Herstellungsart und Herkunft der Elektrizität im Interesse einer höheren Transparenz für die Kunden – vergleichbar mit der Produktedeklaration für Lebensmittel. Die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) erstellte Untersuchung "Kennzeichnung von Elektrizität – Mögliches Vorgehen gemäss Art. 12 EMG" macht erste Vorschläge.

Elektrizität ab Steckdose ist physikalisch ein einheitliches Produkt, dessen Herkunft nicht ersichtlich ist. Wie ausländische Erfahrungen zeigen, geht mit der Marktöffnung im Elektrizitätsbereich gleichwohl eine Differenzierung nach Produkten einher. Gemäss Artikel 12 des EMG sollen deshalb Endkonsumenten und Endkonsumentinnen künftig nicht nur ihren Stromanbieter frei wählen können, sondern auch einen vertrauenswürdigen Nachweis der Erzeugungsart und des Erzeugungsortes ihres Stroms bekommen.

Zwei EMG-Bestimmungen unterstreichen die Bedeutung einer Kennzeichnung. So haben Erzeuger von Elektrizität, die aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird (inkl. Wasserkraft bis 1 MW Leistung), bereits auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des EMG hin Anspruch auf Durchleitung ihrer Elektrizität an beliebige Kunden (Art. 27). Weiter hat der Bundesrat die Kompetenz, die Durchleitung für erneuerbar produzierte Elektrizität bis 1 MW (Wasserkraft bis 0,5 MW) während zehn Jahren für gebührenfrei zu erklären, sofern diese Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können (Art. 29). Diese Bestimmungen können wesentlich beitragen zur Erreichung der Ziele für die erneuerbaren Energien und die Wasserkraft des Programms EnergieSchweiz.

Im Rahmen der Verordnung zum EMG klärt das BFE zurzeit die technischen Rahmenbedingungen, die Organisationsform und den Umfang der Kennzeichnung ab. Die Studie „Kennzeichnung von Elektrizität – Mögliches Vorgehen gemäss Art. 12 EMG“ liefert Hinweise zur Ausgestaltung der Verordnung. Die definitive Lösung wird durch diese Untersuchung nicht präjudiziert. Die Publikation kann unter Angabe der Nummer 805.042d bei BBL/EDMZ, 3003 Bern, www.admin.ch/edmz bestellt werden.


Herausgeber

Bundesamt für Energie
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