Klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich

Bern, 28.08.2008 - Der Bundesrat hat das EFD am 27. Februar beauftragt in Zusammenarbeit mit den Departementen eine Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich zu erstellen. Die Zusammenstellung liegt mittlerweilen vor und ist heute vom Eidgenössischen Finanzdepartement im Internet veröffentlicht worden.

Wie der Auslegeordnung entnommen werden kann, besteht eine Vielfalt von Instrumenten mit dem Ziel, über technische Vorschriften sowie steuerliche und ausgabeseitige Massnahmen den Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich zu reduzieren. Die hohen Energiepreise schaffen starke zusätzliche Anreize für energieeffiziente Investitionen an Gebäuden.

Zusammengefasst, kann festgestellt werden, dass die heutigen Massnahmen im Bereich des Neubaus wirksam sind. Dies gilt insbesondere für die technischen Regulierungen. Sanierungen, vor allem Teilsanierungen oder die Sanierung einzelner Gebäudekomponenten werden durch die Vorschriften jedoch kaum erfasst.

Im Bereich Gebäudesanierung bestehen verschiedene steuerliche Anreize. Diese werden jedoch als wenig effiziente und wenig effektive Instrumente zur Förderung von Energieeffizienz erachtet. Neben grossen Mitnahmeeffekten und bescheidenen Anreizwirkungen haben Steuerabzüge auch fragwürdige Verteilungswirkungen.

Der Bundesrat hat den Bericht vor den Sommerferien zur Kenntnis genommen und entschieden, vorläufig von weiteren Steuererleichterungen im Gebäudebereich abzusehen.


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