Kantone leisten grossen Beitrag an die Ziele der Energie- und Klimapolitik

Bern, 09.09.2008 - Die Kantone leisten mit ihren kantonalen Energiegesetzen und Förderprogrammen einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Erreichung der Energie- und CO2-Ziele des Bundes. Dies zeigen zwei Studien zu den Wirkungen der kantonalen Energiegesetze und Förderprogramme im Jahr 2007.

Dank den kantonalen Energievorschriften sparen alleine die im Jahr 2007 neu erstellten oder sanierten Gebäude 290'000 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Über die gesamte Lebensdauer der entsprechenden Massnahmen summiert sich dies auf eine Einsparung von über 10 Millionen Tonnen CO2. Dies zeigt eine Studie zur Wirkung der kantonalen Energiegesetze im Jahr 2007, die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) und der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) durchgeführt wurde. Die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften durchgeführten Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien haben im Jahr 2007 zusätzliche Investitionen von rund 2,5 Milliarden Franken ausgelöst. Die damit verbundene Netto-Beschäftigungs­wirkung wird auf 10'700 Personenjahre geschätzt.

Wären die in den kantonalen Energiegesetzen enthaltenen Bestimmungen seit 1980 bis Ende 2007 nicht vollzogen worden, wäre der Energieverbrauch des gesamten Gebäudeparks für Raumwärme und Warmwasser heute insgesamt um rund 15 bis 20% höher. Eine Potenzialschätzung zeigt, dass diese Wirkungen künftig durch die breite Umsetzung der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) noch erheblich gesteigert werden können: Alleine im Gebäudebereich rechnet man damit, dass bei den pro Jahr neu erstellten oder sanierten Gebäuden ein Anstieg der jährlichen Wirkung von derzeit 3,1 auf rund 4,3 Petajoule pro Jahr erfolgen wird. Die von der EnDK verabschiedeten neuen MuKEn werden somit eine beträchtliche zusätzliche Effizienzsteigerung zur Folge haben.

Hohe Wirkung der kantonalen Förderprogramme

Im Jahr 2007 verfügten 23 Kantone über die rechtlichen Voraussetzungen für ein kantonales Förderprogramm. Insgesamt wurden 48,8 Millionen Franken an Fördermitteln ausbezahlt (34,0 Millionen Kantonsmittel und 14,8 Millionen Globalbeiträge des Bundes im Rahmen von EnergieSchweiz). Wie die Studie "Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme" zeigt, konnten dank diesen Förderprogrammen erneut sehr gute Resultate erzielt werden:

  • Reduktion des CO2-Ausstosses um 62‘000 Tonnen CO2. Dies entspricht einer Reduktion um insgesamt 1,6 Millionen Tonnen CO2 bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen,
  • 230 Millionen Franken an energetischen Investitionen,
  • Beschäftigungswirkung von 1'480 Personenjahren.

Wesentliche Anteile der direkten Fördermittel flossen in Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle (MINERGIE und Sanierung von Fassaden, Dächern, Fenstern, etc.) sowie in die Förderung von automatischen Holzfeuerungen und Sonnenkollektoren. Gesamtschweizerisch wurde ein Wirkungsfaktor von 1,6 kWh/Rp. errechnet (d.h. pro eingesparte kWh wurden 0,6 Rappen an Fördergeldern eingesetzt).

Diese erfreulichen Ergebnisse zeigen, dass die Kantone im Gebäudebereich die richtigen Schwerpunkte zur Erhöhung der Energieeffizienz setzen und sich die Globalbeiträge des Bundes als energiepolitisches Instrument weiterhin bewähren. Indem die Kantone in den nächsten Jahren die Bestimmungen der MuKEn 2008 in kantonales Recht und ihre Förderprogramme aufnehmen, leisten sie auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur schweizerischen Energie- und Klimapolitik und zur Erreichung der Ziele des Programms EnergieSchweiz sowie des Kyoto-Protokolls.

Zusatzinformation: Verteilung der Globalbeiträge 2008 an die Kantone

Im Jahr 2008 werden die Globalbeiträge (total 13,4 Millionen Franken) an 23 Kantone ausgerichtet. Die von den 23 Kantonen bereitgestellten Fördermittel sind von rund 34 Millionen Franken im Jahr 2007 auf neu rund 50 Millionen Franken erhöht worden. Einzig die Kantone Schwyz, Obwalden und Zug verfügen im Jahr 2008 nicht über die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt von Globalbeiträgen. Massgebend für die Festlegung der Höhe der Globalbeiträge 2008 sind der Wirkungsfaktor aus dem Berichtsjahr 2006 und das kantonale Förderbudget 2008. Gemäss Energiegesetz muss jeder Kanton für sein kantonales Förderprogramm eigene Mittel zur Verfügung stellen, die mindestens der Höhe des Globalbeitrags des Bundes entsprechen.

Das Bundesamt für Energie und die Konferenz kantonaler Energiedirektoren veröffentlichen heute die folgenden drei Berichte:

Wirkung kantonaler Energiegesetze: Analyse der Auswirkungen gemäss Art. 20 EnG, Aktualisierung für das Jahr 2007
INFRAS, Zürich: Stefan Kessler und Florian Kasser;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 Energiegesetz EnG: Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme - Ergebnisse der Erhebung 2007
INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Christian Schneider;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2008
BFE, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, Bern;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Der Bericht enthält Informationen zur aktuellen Energiepolitik in den Kantonen sowie über deren Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz.


Adresse für Rückfragen

Hansruedi Kunz, Präsident der Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Kanton ZH, Tel. 043 259 42 72
Thomas Jud, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, BFE, Tel. 031 322 56 61
Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie Gesuche um Finanzhilfe sind direkt an die Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Weitere Informationen dazu unter: www.bfe.admin.ch/foerderung.



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-21177.html