Anhörung für Massnahmenpaket "Gefährliche Hunde" gestartet

Bern, 13.01.2006 - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat heute eine kurze Anhörung zum Massnahmenpaket "Gefährliche Hunde" gestartet. Die Massnahmen bei der Zucht, der Haltung und dem Import von Hunden werden die Sicherheit im öffentlichen Raum verbessern. Das Ziel sind verantwortungsvolle Tierhalter, die Hunde ohne Verhaltensauffälligkeiten halten.

Nach dem tödlichen Beissunfall im zürcherischen Oberglatt kam in der Schweiz der Ruf nach griffigen Massnahmen gegen gefährliche Hunde auf. Bundesrat Joseph Deiss beauftragte das Bundesamt für Veterinärwesen ein entsprechendes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Dieses steht nun in einer kurzen Anhörung zur Diskussion.
Die Massnahmen stellen strenge Anforderungen an Hundehaltende und sie geben den Vollzugsbehörden neue Mittel in die Hand, um gegen verhaltensauffällige Hunde vorzugehen. Hundehaltende und –züchter werden verpflichtet, Hunde sozialverträglich zu erziehen. Besonders streng wird bei Hunden von 13 gelisteten Rassen, darunter Rottweiler und Dobermann, vorgegangen. Wer einen Hund der 13 gelisteten Rassen halten oder züchten möchte, braucht dazu eine Bewilligung und er muss nachweisen, dass der Hund einen anerkannten Abstammungsnachweis hat. Damit sind künftig Mischlinge der 13 gelisteten Rassen verboten. Ebenfalls verboten sind Pitbulls und deren Kreuzungen.
Damit die Vollzugsbehörden frühzeitig einschreiten können, müssen Tierärzte, Ärzte, die Polizei, der Zoll und Hundeausbildner künftig Verhaltensstörungen sowie Angriffe auf Menschen und Tiere melden. Zudem werden die Kontrollen bei Hunden verstärkt. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben werden insbesondere die kantonalen Veterinärämter auf zusätzliche Mittel angewiesen sein.
Im jetzigen Massnahmenpaket sind jene Massnahmen enthalten, die sich innerhalb kürzester Frist in Kraft setzen lassen. Auf Basis des neuen Tierschutzgesetzes werden auf nationaler Ebene weitere Massnahmen wie eine Prüfung für Hundehaltende möglich sein.
Die Anhörung des Massnahmenpakets läuft bis Mittwoch, 18. Januar. Daraufhin wird der Bundesrat über die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen entscheiden.


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Marcel Falk,
Kommunikation,
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