Offizieller Arbeitsbesuch von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey beim Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg

Bern, 12.01.2006 - Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), weilt heute zu einem offiziellen Arbeitsbesuch beim Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dem Schweizer Luzius Wildhaber, in Strassburg. Zentrales Gesprächsthema sind die von der Schweiz geförderten Reformen, die eine Entlastung des Gerichtshofes zum Ziel haben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt bei der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte in Europa eine Schlüsselrolle ein. Er bietet den rund 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes. Seine Rechtssprechung beeinflusst wesentlich auch die Rechtsentwicklung in der Schweiz.

Mit rund 80 000 hängigen Verfahren ist der Gerichtshof indessen stark überlastet. Geplante und mögliche neue Massnahmen zur Entlastung stehen deshalb im Mittelpunkt der Gespräche zwischen der Schweizer Aussenministerin und dem Gerichtspräsidenten. Weitere Themen betreffen die Umsetzung von Urteilen sowie die Stellung des Gerichtshofes im künftigen Europa.

Die Schweiz setzt sich seit Jahren aktiv für Reformen ein, welche die Entlastung des EGMR zum Ziele haben. Am 13. Mai 2004 verabschiedeten die Mitgliedstaaten des Europarates das Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das von der Schweiz massgeblich mitgestaltet und beeinflusst worden war. Dieses Protokoll beschleunigt vor allem die Verfahren zur Sichtung der eingegangenen Beschwerden und deren Weiterbehandlung, so dass der Gerichtshof die Beschwerdeflut besser meistern kann. Zudem ermöglicht es dem Ministerkomitee des Europarates, vom Gerichtshof die Auslegung eines Urteils zu verlangen oder gegen einen Staat, der ein Urteil nicht umsetzt, ein Verfahren einzuleiten. Schliesslich hat die Europäische Union gemäss Protokoll ausdrücklich die Möglichkeit, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. 21 der insgesamt 46 Mitgliedstaaten des Europarates haben das Protokoll bereits ratifiziert; bei den anderen ist das Ratifizierungsverfahren mit einer Ausnahme im Gang.


Adresse für Rückfragen

Presse- und Informationsdienst
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: (+41) 031 322 31 53
Fax: (+41) 031 324 90 47 / 48


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-2166.html