Inspektion des LABOR SPIEZ im Rahmen des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)

Bern, 09.01.2006 - Ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) wird von Montag 09.01. bis Freitag 13.01.2006 eine Inspektion des LABOR SPIEZ vornehmen. Ziel dieser systematischen Routineinspektion ist die Überprüfung der jährlichen Deklarationen, welche das LABOR SPIEZ gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen zu machen hatte, sowie die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten und Lieferungen stattfanden.

Die CWÜ-Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre zivilen Unternehmen sind u.a. verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien haben eine gewisse Bedeutung in der zivilen chemischen Industrie, können aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht werden. Die Deklarationen werden von der OPCW durch kurzfristig anberaumte Routine-Inspektionen kontrolliert. In der Schweiz unterliegen das LABOR SPIEZ und rund zehn Betriebe der chemischen Industrie regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt, haben die Inspektionen vor allem den Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme.

Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die Lagerung, die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen und entsprechende Produktionseinrichtungen in den nächsten Jahren zu vernichten. Für Schutz- und Forschungszwecke ist die Produktion und der Besitz von Kleinstmengen der verbotenen Chemikalien erlaubt. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft getreten ist, wurde bisher von rund 170 Staaten ratifiziert. Weitere 14 Staaten haben das Übereinkommen unterschrieben, jedoch noch nicht ratifiziert. Die Schweiz hat das Abkommen am 10. März 1995 ratifiziert.


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