Erklärung des Bundesrats zur Veröffentlichung eines als geheim klassifizierten Dokuments

Bern, 11.01.2006 - Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Veröffentlichung eines als geheim klassifizierten Papiers befasst. Er verurteilt die Weiterleitung dieses Dokumentes an die Presse ebenso wie dessen Veröffentlichung im "SonntagsBlick". Wer so handelt, schädigt Ansehen und Glaubwürdigkeit unseres Landes. Und macht sich ausserdem strafbar.

In dem Zusammenhang hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass gegen die unbekannte Täterschaft, welche den militärisch klassifizierten Fax dem "SonntagsBlick" zugespielt hat, eine vorläufige Beweisaufnahme eingeleitet worden ist. Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle wird der Bundesrat die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments ausführlich über den Vorfall informieren.

Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat der Bundesrat, dass die Bundesanwaltschaft gegen den "SonntagsBlick" ermittelt und der Oberauditor der Schweizer Armee gegen den Chefredaktor sowie gegen zwei weitere Mitarbeiter dieser Zeitung ein militärgerichtliches Verfahren angeordnet hat.

Der Bundesrat stellt fest, dass der Strategische Nachrichtendienst im Rahmen seines Mandats und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben vorgegangen ist. Die Meldung wurde analysiert und in einer Zusammenfassung den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat hält ausserdem fest, dass das fragliche Dokument Informationen enthält, die bereits öffentlich bekannt sind, aber nach wie vor nicht verifiziert werden konnten.


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