Verfahren wegen Verletzung militärischer Geheimnisse

Bern, 09.01.2006 - Gegen den Chefredaktor sowie gegen zwei weitere Mitarbeiter der Zeitung «SonntagsBlick» wurde ein militärgerichtliches Verfahren angeordnet. Sie werden verdächtigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben. Gegen die unbekannte Täterschaft, welche die geheimen Informationen an den «SonntagsBlick» weiterleitete, wurde eine vorläufige Beweisaufnahme eingeleitet.

Der Oberauditor der Schweizer Armee hat gegen den Chefredaktor sowie gegen zwei Redaktoren der Zeitung «SonntagsBlick» eine Voruntersuchung angeordnet. Sie werden verdächtigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben. Das Verfahren wird vom Untersuchungsrichter des Militärgerichts 6 geleitet.

In der Ausgabe vom 8. Januar 2006 veröffentlichte der «SonntagsBlick» im Artikel «EXKLUSIV: DER BEWEIS - Es gibt CIA-Gefängnisse in Europa. Die Schweiz weiss davon – und schweigt» ein Dokument, das der militärischen Geheimhaltung untersteht.
In einem zweiten Verfahren soll ermittelt werden, wie das als geheim klassifizierte Dokument an den «SonntagsBlick» gelangte. Der Oberauditor hat deshalb eine vorläufige Beweisaufnahme gegen unbekannte Täterschaft angeordnet.
Die Verletzung militärischer Geheimnisse wird gemäss dem Militärstrafgesetz mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, Gefängnis oder Busse bestraft.


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