Bundesrat schickt Revisionspaket für mehr Energieeffizienz in die Vernehmlassung

Bern, 22.10.2008 - Anfang 2008 hat der Bundesrat den Aktionsplan für mehr Energieeffizienz verabschiedet. Zur Umsetzung eins Teils der darin enthaltenen Massnahmen, hat der Bundesrat heute ein Revisionspaket in die Vernehmlassung geschickt. Dieses umfasst eine Revision des Energiegesetzes zur Einführung eines nationalen Gebäudeenergieausweises und zur Stärkung der kantonalen Förderprogramme sowie eine Revision der Energieverordnung, die erstmals Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte und elektronische Geräte bringt. Zusätzlich schlägt der Bundesrat eine Verordnungsrevision zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Hochspannungsleitungen vor. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 13. Februar 2009.

Im Februar 2007 hat der Bundesrat entschieden, seine Energiepolitik auf vier Säulen abzustützen: auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien, den Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken zur Stromproduktion sowie auf die Energieaussenpolitik. Zur Konkretisierung dieser vier Säulen hat das UVEK unter anderem Aktionspläne zur Energieeffizienz und zu den erneuerbaren Energien erarbeitet, die vom Bundesrat im Februar 2008 verabschiedet wurden. Gleichzeitig sprach sich der Bundesrat für Massnahmen zur Beschleunigungen der Bewilligungsverfahren für Energie-Infrastrukturanlagen aus.

Revision des Energiegesetzes

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Energiegesetzes sollen auf Bundesebene die Voraussetzungen für die Umsetzung der folgenden Massnahmen des Aktionsplans Energieeffizienz geschaffen werden.

  1. Schaffung eines landesweit einheitlichen, freiwilligen Gebäude-Energieausweises: Analog zur energieEtikette bei Haushaltgeräten deklariert der Gebäude-Energieausweis den Energieverbrauch von Gebäuden in grafisch anschaulicher Weise. Er schafft damit Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieterinnen und Mieter. Zudem zeigt er die Verbesserungspotenziale der Gebäude auf und führt so zu energetisch optimalen Sanierungen. Die Kantone sehen in ihren neuen Mustervorschriften bereits einen Gebäude-Energieausweis vor; durch die Revision des Energiegesetzes besteht nun die Grundlage für dessen Einführung. Das neue Instrument soll zunächst freiwillig eingeführt und auf seine Wirkung, den Vollzug und die verursachten Kosten überprüft werden. Aufgrund dieser Erfahrungen haben die Kantone dann die Möglichkeit, den Ausweis als Obligatorium einzuführen.

  2. Möglichkeit von Globalbeiträgen neu auch für Information und Aus- und Weiterbildung: Seit dem Jahr 2000 entrichtet der Bund jährlich Globalbeiträge an die Kantone, sofern diese über eigene kantonale Programme zur Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien verfügen. Die Revision des Energiegesetzes basiert auf den positiven Erfahrungen des Bundes mit den Globalbeiträgen und sieht vor, dass diese entsprechend erhöht und neu auch für Massnahmen zur Information und Beratung sowie insbesondere auch für den Aufbau von kantonalen Aus- und Weiterbildungsoffensiven eingesetzt werden können. Diese Aufgaben können die Kantone zurzeit wegen fehlender personeller und finanzieller Mittel nur beschränkt wahrnehmen.

Revision der Energieverordnung

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung sollen Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte und elektronische Geräte eingeführt werden. Die Käuferinnen und Käufer von Elektrogeräten sollen weiterhin aus einem grossen Geräteangebot auswählen können, allerdings sollen stromfressende Billigstgeräte nach einer Übergangsfrist von eins bis drei Jahren vom Markt verschwinden. Die neuen Vorschriften sollen 2009 vom Bundesrat verabschiedet und ab dem 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden.

  • Haushaltgeräte und Lampen: Der Energieverbrauch von Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern und Haushaltlampen muss seit dem 1. Januar 2003 obligatorisch mit der energieEtikette deklariert werden. Die energieEtikette zeigt den Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse (A bis G) an. Die von dieser Deklaration betroffenen Haushaltgeräte verbrauchen rund 16% des Schweizer Stromverbrauchs.

    Die vorgeschlagene Revision der Energieverordnung sieht vor, dass künftig nur noch Geräte verkauft werden dürfen, die der Energieeffizienzklasse A+ (Kühl- und Gefriergeräte), A (Waschmaschinen, Tumbler), B (Backöfen) oder C (Kombinierte Wasch-Trockengeräte) entsprechen (Details siehe Faktenblatt).

    Die neuen Verbrauchsvorschriften bewirken für die pro Jahr verkauften Haushaltgeräte über eine 10-jährige Einsatzdauer eine Energieeinsparung von rund 300 Millionen Kilowattstunden. Das entspricht dem gesamten Stromverbrauch des Kantons Uri.

    Bereits im März 2008 hat der Bundesrat erste Vorschriften für Haushaltlampen beschlossen, die per 1. Januar 2009 in Kraft treten. Ab dann dürfen mit gewissen Ausnahmen nur noch Lampen der Effizienzklassen A bis E verkauft werden. Die vorliegende Revision der Energieverordnung enthält deshalb keine weiteren Vorschriften für Haushaltslampen.

  • Elektronische Geräte: Mit der Revision der Energieverordnung sollen in der Schweiz auch erstmals Energieverbrauchsvorschriften für elektronische Geräte eingeführt werden. Die Stand-by-Verluste dieser Geräte sind beträchtlich und können mit geringem technischem Aufwand wesentlich gemindert werden. Mit den neuen Vorschriften bezüglich Stand-by-Verbrauch von TV-Geräten, Set-Top-Boxen, Audio-Video-DVD, PC, Monitoren, Druckern, Kopierern sowie Netz- und Ladegeräten (Details siehe Faktenblatt) kann eine jährliche Verbrauchsreduktion von insgesamt 60 Millionen Kilowattstunden erreicht werden. Das entspricht dem Strombedarf von 15'000 Haushalten.

  • Elektrische Motoren: Motorische Anwendungen in der Industrie (Pumpen, Kompressoren, etc.) sind bedeutende Stromverbraucher mit wirtschaftlichem Effizienzpotential. Die Ende 2004 zwischen Bund und Branche eingegangene freiwillige Vereinbarung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Elektromotoren wird ihre Ziele nicht erreichen. Als Konsequenz daraus, sollen nun auch Mindestanforderungen an elektrische Normmotoren eingeführt werden  (Details siehe Faktenblatt).

Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen, der Raumplanungsverordnung und der Verordnung über elektrische Leitungen

Mit der Revision dieser drei Verordnungen soll die Durchführung der Bewilligungsverfahren für Leitungsbauten vereinfacht werden. Dadurch können insbesondere Plangenehmigungsgesuche für Hochspannungsleitungen künftig rascher bearbeitet werden. Die revidierten drei Verordnungen sollen spätestens am 1. Januar 2010 in Kraft treten.


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