Krankenversicherung: Das EDI schickt Verordnungsänderungen in die Anhörung

Bern, 17.01.2006 - Um der Kostensteigerung in der Grundversicherung entgegen zu wirken hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) ein zweites Paket von Verordnungs-änderungen vorbereitet. Im Vordergrund stehen drei Massnahmen: die Lockerung des Territorialitätsprinzips, die Senkung der Mindestreservensätze der Kranken-versicherer und die Anpassung des Preisfestsetzungssystems für die Medikamente. Zu diesen Verordnungsänderungen führt das EDI eine schriftliche Anhörung durch.

Hauptursache für die steigenden Kosten in der Grundversicherung ist die unkontrollierte Zunahme der Menge der bezogenen Leistungen. Wettbewerbliche und wirtschaftliche Anreize zur Dämpfung dieser Zunahme schlägt der Bundesrat in den Botschaften zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) über die Vertragsfreiheit, die Spitalfinanzierung und die Förderung von Managed Care-Modellen vor. Da die parlamentarischen Beratungen zu diesen Massnahmen noch nicht so weit fortgeschritten sind, hat der Bundesrat im letzten September entschieden, im Rahmen seiner Kompetenzen auf Verordnungsebene kostensenkende Massnahmen in der Grundversicherung umzusetzen. Im letzten November wurde ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet, bei dem es um die Erhöhung des Selbstbehaltes für Originalmedikamente von 10% auf 20% (wenn ein entsprechendes Generikum besteht), die Senkung der Höchstvergütungsbeträge für Mittel und Gegenstände um 10 % und die Herabsetzung des Taxpunktwertes für Laboranalysen um 10% ging. Gegenstand des zweiten Massnahmenpaketes bilden folgende Änderungen: 

Pilotprojekt für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Grundversicherung unterliegt dem Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass nur Leistungen von in der Schweiz zugelassenen Leistungserbringern vergütet werden. Nach dem Vorschlag des EDI sollen zeitlich begrenzte Pilotprojekte zugelassen werden, bei denen gewisse im Ausland erbrachte Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden können. Im Vordergrund steht dabei ein Pilotprojekt, das den deutschen Landkreis Lörrach und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land umfasst. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ziel dieser Massnahme ist eine Verstärkung des Wettbewerbs, die sich günstig auf die Kosten auswirken wird.

Senkung der Mindestreservensätze der Versicherer
Die Mindestreservensätze der Versicherer wurden in der Vergangenheit verschiedentlich geändert. Im Jahre 2004 hat der Bundesrat den Mindestsatz für grosse Versicherer von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt und für die übrigen Versicherer einheitlich auf 20 Prozent festgelegt. Der zunehmende Einsatz von Informatikmitteln und die elektronische Verrechnung der Leistungen haben das finanzielle Risiko im Bereich der Grundversicherung verkleinert. Aufgrund des geringeren Risikos können die gesetzlichen Mindestreservensätze weiter gesenkt werden. Nach dem Vorschlag des EDI können Versicherer mit einem Bestand von mehr als 250'000 Versicherten den minimalen Reservesatz stufenweise von 15 Prozent auf 10 Prozent senken. Versicherer mit einem Bestand von bis 250'000 Versicherten können den Satz stufenweise von 20 Prozent auf 15 Prozent reduzieren. Die Senkung erfolgt während 5 Jahren um jährlich 1 Prozentpunkt, erstmals für das Jahr 2007. Diese Massnahme wird sich prämiensenkend auswirken.

Überprüfung von Medikamentenpreisen
Im vergangenen September hat sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Pharmaindustrie über ein Paket von Massnahmen zur Senkung der Preise von Medikamenten geeinigt. Vorgesehen sind verschiedene Anpassungen zur Überprüfung und Festsetzung der Medikamentenpreise. Mit den vom EDI vorgeschlagenen Verordnungsänderungen werden diese Massnahmen umgesetzt. Ziel der Massnahmen ist eine häufigere Überprüfung der Preise und eine schrittweise Annäherung der Preise an das europäische Preisniveau. Zu erwarten sind von diesen Massnahmen namhafte Kosteneinsparungen.

Das EDI schlägt darüber hinaus verschiedene Anpassungen vor, mit denen die Transparenz erhöht und die Praxis der Prämienfestsetzung vereinheitlicht werden.
Die Anhörung zum zweiten Massnahmenpaket dauert bis zum 16. März 2006. Das Massnahmenpaket sollte auf den 1. Mai 2006 in Kraft treten können.


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Auskunft:
Daniel Wiedmer, Leiter Abteilung Aufsicht Krankenversicherung Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05



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