Vorschläge für geologisch geeignete Standortregionen zur Lagerung der radioaktiven Abfälle liegen vor

Bern, 06.11.2008 - Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute die Standortregionen bekannt gegeben, die sich gemäss Nagra aufgrund ihrer Geologie für den Bau von Tiefenlagern für radioaktive Abfälle eignen. Es handelt sich um drei Standortregionen für hochradioaktive sowie sechs Standortregionen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Im laufenden Auswahlverfahren werden diese Standortregionen in drei mehrjährigen Etappen eingehend geprüft und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen eingeengt. Definitive Standortentscheide werden in rund 10 Jahren erfolgen.

In den Jahren 1988 (für schwach- und mittelradioaktive Abfälle) und 2006 (für hochradioaktive Abfälle) hatte der Bundesrat die grundsätzliche Machbarkeit von geologischen Tiefenlagern in der Schweiz bestätigt (Entsorgungsnachweis). In den nächsten Jahren wird nun die Frage geklärt, wo diese Tiefenlager realisiert werden sollen.

Die verbindlichen Regeln, nach denen diese Standortsuche durchgeführt werden muss, hat der Bundesrat im April 2008 mit dem Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Der Konzeptteil sieht dafür ein Vorgehen in drei Etappen vor (siehe auch Medienmitteilung UVEK/BFE vom 2. April 2008).

Die erste Etappe der Standortsuche, die rund zweieinhalb Jahre dauern wird, ist nun angelaufen: Ende Oktober hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) beim BFE ihren Bericht über die geologisch geeigneten Standortregionen eingereicht. Gemäss den Vorgaben des Sachplans, basiert die Auswahl der Nagra ausschliesslich auf sicherheitstechnischen Kriterien und der technischen Machbarkeit. In ihrem Bericht dokumentiert, beurteilt und begründet die Nagra ihre Vorschläge für geologische Standortgebiete, die für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, hochradioaktiven Abfällen oder für alle Abfallkategorien (Kombilager) in Frage kommen. Es sind dies:

Geologisch geeignete Standortregionen für Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle:

  • Südranden (Kanton SH)
  • Zürcher Weinland (Kantone ZH und TG)
  • Nördlich Lägeren (Kantone ZH und AG)
  • Bözberg (Kanton AG)
  • Jura-Südfuss (Kantone SO und AG)
  • Wellenberg (Kantone NW und OW)

Geologisch geeignete Standortregionen für Lager für hochradioaktive Abfälle:

  • Zürcher Weinland (Kantone ZH und TG)
  • Nördlich Lägeren (Kantone ZH und AG)
  • Bözberg (Kanton AG)

Die drei Standortregionen Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg kommen auch für ein so genanntes Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien) in Frage.

Auswahl ist noch kein Standortentscheid

Die Auswahl der Nagra ist noch kein Entscheid für einen oder mehrere Standorte, bildet aber die Grundlage für die weiteren Prüfungen und Untersuchungen, zu denen die Kantone, Gemeinden, Nachbarstaaten sowie die Bundesbehörden Stellung nehmen können.

Nächste Schritte

Das BFE hat die betroffenen Kantone und Gemeinden sowie die Nachbarstaaten bereits in den letzten Tagen über die Auswahl der Nagra, deren Bedeutung und die nächsten Schritte vorinformiert.

Die Bevölkerung wird vom BFE in den nächsten Wochen an Informationsveranstaltungen in den betroffenen Regionen informiert. Bei diesen Veranstaltungen werden Vertretende der Kantonsregierungen, das BFE, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Nagra das Auswahlverfahren erläutern und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten.

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Folgende Daten für die Informationsveranstaltungen wurden festgelegt:

18. November 2008               Südranden
20. November 2008               Nördlich Lägeren
24. November 2008               Zürcher Weinland
25. November 2008               Wellenberg
3. Dezember 2008                 Wellenberg
4. Dezember 2008                 Jura-Südfuss
11. Dezember 2008               Bözberg
17. Dezember 2008               Jura-Südfuss

Genauer Ort und Zeit der einzelnen Veranstaltungen: siehe Anhang.

In den nächsten Wochen wird das BFE einen "Ausschuss der Kantone" einberufen. Dieser wird den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens begleiten und die Aktivitäten in den Standortregionen koordinieren.

Ebenfalls in den nächsten Wochen und Monaten wird der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Einbindung der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung vorbereiten. Diese so genannte "regionale Partizipation" soll gewährleisten, dass deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden und in die Entscheidungsprozesse einfliessen können. Für die Gemeinden hat das BFE zudem eine Kontaktstelle eingerichtet.

Behördliche Prüfung der geologischen Standortgebiete

Die HSK überprüft die von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete nach sicherheitstechnischen Kriterien und erstellt dazu ein Gutachten. An der Überprüfung sind auch die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) und die Kommission für nukleare Entsorgung (KNE) sowie eine von den Kantonen einzusetzende "Expertengruppe Sicherheit" beteiligt.

Parallel dazu nimmt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eine raumplanerische Bestandesaufnahme der Standortregionen vor. Für die raumplanerische Beurteilungsmethodik für die Standortvergleiche in Etappe 2 hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung des ARE einen Zwischenbericht erstellt. Dieser wird nun zusammen mit den Standortkantonen konsolidiert.

Abschluss der Etappe 1 in rund zweieinhalb Jahren

Nach Vorliegen der behördlichen Gutachten und der definitiven raumplanerischen Indikatoren und Beurteilungsmetho­dik, wird das BFE eine Gesamtbeurteilung der vorgeschlagenen Standortregionen vornehmen und schliesslich einen Ergebnisbericht mit Standortkarten und Begleittexten erstellen. Dieser Ergebnisbericht wird dem Bundesrat nach einer dreimonatigen breiten Anhörung bei den Kantonen, Nachbarstaaten, Parteien und Organisationen zum Entscheid vorgelegt.

Etappen 2 und 3

In Etappe 2, die wiederum rund zweieinhalb Jahre dauert, werden die in Etappe 1 identifizierten Standortgebiete auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie eingeengt, indem neben den sicherheitstechnischen nun auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte umfassend geprüft werden. In dieser Etappe steht die regionale Partizipation, das heisst der Einbezug der Bevölkerung und der Gemeinden der betroffenen Regionen, im Vordergrund.

In Etappe 3, die zweieinhalb bis viereinhalb Jahre dauern wird, werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht und die sicherheitstechnischen und geologischen Kenntnisse dieser Standorte zum Beispiel durch Sondierbohrungen weiter vertieft. Ebenso werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen genau untersucht und mögliche Formen der Abgeltung geregelt. Am Ende von Etappe 3, also in rund 10 Jahren, reicht die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager ein.

Entsorgungsprogramm

Zeitgleich mit dem Bericht zu den geologischen Standortregionen hat die Nagra beim BFE das gesetzlich geforderte Entsorgungsprogramm eingereicht. Gemäss Kernenergiegesetz enthält dieses Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, den benötigten Anlagen, den Realisierungs- und Finanzplan sowie ein Informationskonzept.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-22594.html