Nuklearsicherheitsinspektorat: Bundesrat verabschiedet Verordnungen

Bern, 12.11.2008 - Der Bundesrat hat heute verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verabschiedet. Das im Juni 2007 vom Parlament verabschiedete Gesetz führt die heutige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) per 1. Januar 2009 in eine selbständige öffentlich rechtliche Anstalt – das ENSI - über. Die neuen Verordnungen regeln die Organisation des ENSI sowie die Aufgaben und die Organisation der neuen Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Der Bundesrat hat zudem die Gebührenverordnung und das Personalreglement des ENSI gutgeheissen und die Revisionsstelle gewählt. Weiter hat der Bundesrat einer Revision der Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich zugestimmt.

Mit dem im Juni 2007 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG) wird die heutige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) per 1. Januar 2009 verselbständigt und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt. Das neue Eidgenössische Nuklearsicherheits­inspektorat (ENSI) übernimmt ab 2009 die bisherigen Aufgaben der HSK als Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen.

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIV) regelt die Organisation des ENSI. Sie enthält dazu unter anderen Bestimmungen über den ENSI-Rat, die Revisionsstelle oder die Qualitätssicherung.

Als selbständige Anstalt verfügt das ENSI über eine eigene Gebührenverordnung, die vom ENSI-Rat im Herbst 2008 verabschiedet wurde. Der Bundesrat hat diese Gebührenverordnung heute genehmigt, ebenso wie das neue Personalreglement des ENSI. Weiter hat der Bundesrat die Firma KPMG als Revisionsstelle des ENSI gewählt.

Mit der Verordnung über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS) regelt der Bundesrat die Stellung, die Tätigkeiten, die Organisation und die Geschäftsführung dieser Kommission. Diese nimmt zuhanden des Bundesrats, des UVEK und des ENSI Beratungsaufgaben wahr, prüft grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit, wirkt bei gesetzgeberischen Arbeiten mit und kann Stellungnahmen zu Gutachten des ENSI erarbeiten.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Kernenergieverordnung (Anhang 6): Für die Bewertung von Vorkommnissen im Aufsichtsbereich des ENSI wird künftig auf eine nationale Skala verzichtet und nur noch die international gebräuchliche Bewertungsskala INES (International Nuclear Event Scale) der Internationalen Atomenergieagentur IAEA verwendet.

Gebühren im Energiebereich

Der Bundesrat hat heute auch einer Revision der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En) zugestimmt. Diese betrifft insbesondere die vom Bundesamt für Energie und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission erhobenen Gebühren für Verfügungen und Entscheide im Bereich der Stromversorgung, der Anschlussbedingungen für Kraftwerke und der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.

Weiter hat der Bundesrat die Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (V-ESTI) revidiert. Das ESTI muss demnach die Gebühren für die Bearbeitung von Plangenehmigungen reduzieren, wenn sich abzeichnet, dass die Gebühreneinnahmen den Bearbeitungsaufwand übersteigen.

Die ENSIV, die VKNS, die Änderungen der GebV-En und der V-ESTI treten am 1. Januar 2009 in Kraft.


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