Zusatzbotschaft zur Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St.Gallen

Bern, 18.01.2006 - Mit dem heute verabschiedeten Zusatz zum zivilen Bauprogramm 2006 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit "Miet- und Pachtzinse" von 225 Millionen Franken. Mit diesem Betrag sollen während 50 Jahren die Mietkosten gedeckt werden, die bei der Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St.Gallen anfallen.

Der Ständerat und der Nationalrat haben am 28. September 2005 bzw. 14. Dezember 2005 den Entwurf des Bundesbeschlusses III über Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) in St.Gallen an den Bundesrat zurückgewiesen. Beide Räte verlangten, im Falle einer Mietlösung sei eine Variante auszuhandeln, welche im Vergleich zur Eigentumslösung kostenneutral ist. Die in der Folge zwischen den Parteien ausgehandelte Mietlösung beinhaltet eine fixe jährliche Erhöhung des Zinsanteils von 1,5%. Damit wird den Vorgaben der Eidgenössischen Räte entsprochen. 

Die Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton St.Gallen wird entsprechend angepasst. Diese war am 28. Juli 2004 zur genauen Festlegung von Art und Umfang der finanziellen Beteiligung des Standortkantons abgeschlossen worden. In ihr wurde festgelegt, dass der Kanton St.Gallen im Auftrag und nach den Vorgaben des Bundes das Gerichtsgebäude auf eigene Rechnung erstellt. Der Kanton bleibt Eigentümer der Liegenschaft und vermietet das Gebäude dem Bund für die feste Dauer von 50 Jahren zur Nutzung. Danach geht die Liegenschaft entschädigungslos an den Bund über.

Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt die vorliegende Mietlösung und wird dieser zustimmen, wenn die Eidgenössischen Räte die Zusatzbotschaft genehmigen.


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