Bundesrat nimmt Aufgabenüberprüfung in Angriff

(Letzte Änderung 27.04.2006)

Bern, 18.01.2006 - Auf den Bundeshaushalt kommen in den nächsten Jahren sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite Mehrbelastungen in Milliardenhöhe zu. Der Bundesrat hat deshalb an seiner heutigen Sitzung seine Absicht bekräftigt, die Aufgaben des Bundes einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Die systematische Überprüfung aller Bundesaufgaben soll in mehreren Schritten erfolgen. Zunächst will er auf strategischer Ebene die grossen Aufgabenbereiche des Bundes vergleichen und Prioritäten setzen. Auf der Grundlage eines Portfolios mit 43 Aufgaben wird sodann geprüft, wo Aufgabenverzichte und Reformen möglich sind. Schliesslich werden die Prüfergebnisse zu einem Aktionsplan zusammengefasst. Die Kantone werden in Form einer Expertengruppe ins Projekt einbezogen.

Bereits am 31. August 2005 hat der Bundesrat beschlossen, eine systematische Überprüfung  der  Aufgaben  des Bundes  gestützt auf ein Aufgabenportfolio (ÜAP)  an die Hand zu nehmen. Dabei soll ausgelotet werden, auf welche Aufgaben ganz verzichtet und bei welchen Aufgaben die Staatstätigkeit reduziert werden kann. Ebenfalls geprüft werden Reformen,  Ausgliederungen oder die Entflechtung von Aufgaben, die von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden. Heute hat er nun die Vorentscheide zur Prüfgrundlage und der anzuwendenden Methodik getroffen und das weitere Vorgehen festgelegt. 

Die ÜAP bildet neben den Sofortmassnahmen zur Haushaltstabilisierung (EP 03, EP 04 und Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung) und der Verwaltungsreform, welche eine Optimierung von Strukturen und Prozessen innerhalb der Verwaltung zum Ziel hat, einen zentralen Baustein der Strategie des Bundesrats zur Haushaltsanierung. Zu erwartende Mehrbelastungen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen, drohen den finanzpolitischen Handlungsspielraum künftig weiter einzuschränken. Mit der Aufgabenüberprüfung verfolgt der Bundesrat das Ziel, den Haushalt weiter zu entlasten und damit Freiräume zu schaffen, damit der Staat auch künftig noch über den notwendigen finanzpolitischen Gestaltungsspielraum verfügt, um neuen Herausforderungen begegnen zu können. Insbesondere geht es ihm darum, mit einer konsequenten Prioritätensetzung die Finanzpolitik in den Dienst einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik zu stellen.

Aufgabenportfolio mit 43 Bundesaufgaben

Anders als in herkömmlichen Entlastungsprogrammen sollen bei der ÜAP nicht Sparvorgaben an die Departemente verteilt werden. Vielmehr stellt der Bundesrat bei der ÜAP  die Aufgaben des Bundes in den Vordergrund und prüft, welche staatlichen Tätigkeiten aus heutiger Sicht zentral sind und in welchen Aufgabenbereichen sich der Staat allenfalls ganz oder teilweise zurückziehen könnte.

Prüfgrundlage bildet ein heute vom Bundesrat verabschiedetes Aufgabenportfolio, welches die Tätigkeiten des Bundes  in 18 Aufgabenbereiche und 43 Aufgaben bündelt. Für jede dieser Aufgaben werden Aufgabenbeschriebe erstellt, die nicht nur über die finanzielle Entwicklung, sondern auch über die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Sach- und Wirkungsziele, Leistungsempfänger und anstehende Reformprojekte informieren. Aufgabenportfolio und Aufgabenbeschriebe bilden nicht nur die Basis für die Aufgabenüberprüfung. Sie sollen künftig auch im Rahmen der Finanzplanung zu einer transparenten Darstellung der Entwicklungen in den einzelnen Aufgabenbereichen dienen. Damit wird einer mehrfach geäusserten Forderung des Parlaments entsprochen, die Sach- und Finanzplanung künftig enger zu verknüpfen.

Mehrstufiges Vorgehen

Die Ideengenerierung und -selektionierung im Rahmen der ÜAP wird im laufenden Jahr in mehreren Etappen erfolgen: Im ersten Halbjahr 2006 will der Bundesrat eine grundsätzliche Auseinandersetzung über die Kernaufgaben des Bundes führen, die es ihm ermöglicht, mit Blick auf den zukünftigen Ressourceneinsatz Prioritäten zu setzen und auf strategischer Ebene Abbauschwerpunkte und Reformstrategien festzulegen.  Ausgehend von der als Arbeitshypothese formulierten Abbauvorgabe von 20% sollen eine Zielwachstumsrate für den ganzen Bundeshaushalt bestimmt sowie Wachstumraten und  Abbauziele für die einzelnen Aufgabenbereiche festgelegt werden.  

Anschliessend müssen möglichst konkrete Abbau- und Reformmassnahmen festgelegt werden. Gleichzeitig gilt es, die für die Aufgabenbereiche festgelegten Abbauziele auf die einzelnen Aufgaben hinunter zu brechen. Dies soll mit Hilfe des Portfolio-Ansatzes zur strategischen Unternehmensführung geschehen: Mit Hilfe von fünf Überprüfungsportfolios wird der Bundesrat jede der 43 Aufgaben auf mögliche Aufgabenverzichte und -reduktionen prüfen und untersuchen, inwieweit mit Effizienz- und Effektivitätssteigerungen und der Generierung von Drittmitteln eine Entlastung des Bundeshaushalts erzielt werden kann. Ebenfalls zur Diskussion stehen Optimierungen in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und allfällige Auslagerungen von Bundesaufgaben.

Gegen Ende 2006 sollen die Abbau- und Reformstrategien konkretisiert und zu Handen eines Dialogs mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern zu einem Aktionsplan zusammengefasst werden. Die Ergebnisse der Überprüfung des Aufgabenportfolios sind alsdann in die Legislaturplanung 2007-2011 zu integrieren.

Expertengruppe Bund - Kantone

Die ÜAP ist als längerfristiger und  topdown-geleiteter Strategieentwicklungsprozess konzipiert, bei welchem der Bundesrat als Impuls- und Ideengeber fungiert.  Die Kantone sollen im Rahmen einer Expertengruppe mit Vorsitz der Kantone und Mitgliedern der EFV und der Kantone einbezogen werden. Die Expertengruppe soll dem Bundesrat Abbau- und Reformmassnahmen vorschlagen, namentlich mit der Stossrichtung weiterer Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen zwischen Bund und Kantonen.

 

Korrekturhinweis: In der Ursprünglich publizierten Mitteilung ist die Zahl der Aufgabenbereiche falsch angegeben worden.


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