Vollzug der VHKA weist Defizite auf

Bern, 03.12.2008 - Die Kosten für Heizung und Warmwasser gerecht aufteilen und so die Mietenden zum sorgsamen Umgang mit Energie animieren. Das ist das Ziel der VHKA, der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Obwohl die Wirkung erwiesen ist und die VHKA in der Schweiz seit den 1980er-Jahren allmählich eingeführt wurde, fristet diese energiepolitische Massnahme in vielen Kantonen ein Schattendasein. Dies zeigt eine Studie, welche das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen seines Forschungsprogramms Energiewirtschaftliche Grundlagen (EWG) herausgegeben hat.

Die VHKA entstand bereits in den 1970er-Jahren und ist ein "Urgestein" der energiepolitischen Massnahmen in der Schweiz. In den vergangenen 20 Jahren hat sie indes eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Die VHKA wurde Anfang der 1980er-Jahre allmählich eingeführt und 1990 in Alt- und Neubauten vom Bund verbindlich vorgeschrieben. 1998 wurde diese Regelung teilweise zurückgenommen und nur noch auf Neubauten für obligatorisch erklärt. In der Folge nahmen verschiedene Kantone ihre Regelungen ebenfalls wieder zurück.

Vor diesem Hintergrund zeigt die EWG-Studie auf, dass die Vollzugsintensität in der Schweiz insgesamt sehr gering ist und in vielen Kantonen gegen Null tendiert. Die meisten im Rahmen der Studie befragten Fachleute in den Kantonen schätzen, dass weit weniger als die Hälfte der Gebäude mit der VHKA ausgerüstet sind. Zehn Kantone schätzen den Anteil sogar unter zehn Prozent.

Anklang bei Mietenden - geringe Reichweite

Dabei akzeptiert die Mehrheit der Mietenden die VHKA recht gut, wie es in der Studie weiter heisst. Rund 60 Prozent der Mietenden, welche die Abrechnungsdaten kennen und im Prinzip verstehen, ergreifen sinnvolle Sparmassnahmen. Frühere Untersuchungen gehen von einer Energieeinsparung von 15 Prozent aus.

Das Problem bei der Wirksamkeit liegt nach Angaben der nun publizierten EWG-Studie weniger in der Effektivität, sondern in der geringen Reichweite der VHKA. Die Verbrauchsinformationen erreichen nur 28 Prozent der Mietenden, welche in Gebäuden wohnen, in denen die VHKA gemäss Gesetz angewendet werden muss.

Empfehlungen für die Zukunft

Im Hinblick auf die Zukunft der VHKA nennt die Studie eine Reihe von Varianten. Eine davon spricht sich dafür aus, die VHKA in Altbauten für alle Kantone wieder obligatorisch einzuführen. Eine andere empfiehlt, die Bemühungen auf Bundes- und kantonaler Ebene vollständig auf den Neubau zu konzentrieren.


Adresse für Rückfragen

Lukas Gutzwiller, Sektion Energiepolitik BFE, 031 322 56 79



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