Urteile der Asylrekurskommission betreffend die Roma-Familie aus Rüschlikon

Bern-Zollikofen, 19.01.2006 - Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat am 13. Januar 2006 über die Beschwerde betreffend Aufhebung der vorläufigen Aufnahme der Familie entschieden. Sie kommt in vier Urteilen zum Schluss, dass der Familienvater und der volljährige Sohn die Schweiz zu verlassen haben. Die Mutter mit den minderjährigen Töchtern sowie die volljährige Tochter mit ihrem Kleinkind können einstweilen hier bleiben.

Aufgrund der zerrütteten familiären Situation wurde das Beschwerdeverfahren in vier separate Verfahren getrennt, welche koordiniert abgeschlossen wurden. Zu prüfen war zunächst die Frage, ob den Familienmitgliedern eine Rückkehr in ihren Heimatstaat zuzumuten ist; aufgrund der Situation der Roma im Kosovo - woher die Familie stammt - wird dies in allen Verfahren grundsätzlich verneint. Demgegenüber hatte die ARK das deliktische und dissoziale Verhalten einzelner Familienmitglieder zu beurteilen und in einer Gesamtwürdigung das öffentliche Interesse an einer Rückschaffung gegen das private Interesse der Familie am weiteren Verbleib in der Schweiz abzuwägen. Sie kommt zum Schluss, dass hinsichtlich des Familienvaters und des volljährigen Sohnes die Gründe für einen Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz überwiegen, und weist deren Beschwerden ab. Die Beschwerden der volljährigen Tochter und ihres Kleinkindes sowie der Mutter mit den vier minderjährigen Töchtern heisst sie dagegen gut. Die ARK erachtet es aufgrund der ihr vorliegenden Berichte von Fachstellen und der bei Minderjährigen besonders zu berücksichtigenden Aspekte des Kindeswohls als angezeigt, ihnen nach der Trennung von ihrem Ehemann und Vater die als realistisch erscheinende Möglichkeit einer persönlichen Stabilisierung zu geben.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sieht die Kommission von einer Herausgabe der Urteile ab.


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