Verordnung über die Freigabe von Erdölreserven aufgehoben

Bern, 19.01.2006 - Die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen wird auf den 1. Februar 2006 aufgehoben. Die weltweite Ölversorgungssituation hat sich wieder normalisiert. Die schweizerische Erdölwirtschaft musste seit Inkrafttreten dieser Verordnung am 15. September 2005 von der Möglichkeit zur Pflichtlagerfreigabe keinen Gebrauch machen.

Als Reaktion auf die Anfang September 2005 durch den Hurrikan «Katrina» verursachten Versorgungsausfälle auf dem nordamerikanischen Kontinent hatte die Internationale Energie Agentur (IEA) auf Antrag der USA beschlossen, einen Notstandsplan («Initial Contingency Response Plan») zur Sicherung der globalen Erdölversorgung in Kraft zu setzen.


Mit dem Erlass der Verordnung vom 8. September 2005 über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen ist die Schweiz ihren Verpflichtungen gegenüber der IEA nachgekommen. Da sich die Versorgungslage mittlerweile normalisiert und die Internationale Energie Agentur ihren Notstandsplan am 22. Dezember 2005 ausser Kraft gesetzt hat, wird die Verordnung per 1. Februar 2006 aufgehoben.


Die Mineralölwirtschaft der Schweiz war auch während der Geltungsdauer des Notstandsplanes der IEA jederzeit in der Lage, die zur vollständigen Versorgung der Schweiz mit flüssigen Treib- und Brennstoffen benötigten Benzin-, Diesel- bzw. Heizölmengen an den internationalen Rohstoffmärkten zu beschaffen. Die Wirtschaft musste von der Möglichkeit zur Pflichtlagerfreigabe nicht Gebrauch machen und die nationalen Erdölreserven in den Pflichtlagern blieben unangetastet.


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