Bundesrat präzisiert Revision der Stromversorgungsverordnung

Bern, 12.12.2008 - Der Bundesrat hat heute auf Empfehlung der Elektrizitätskommission (ElCom) die Revision der Stromversorgungsverordnung vom 5. Dezember 2008 in einem Punkt präzisiert. Demnach profitieren die Stromkonsumenten bereits ab dem 1. Januar 2009 von den neuen Tarifen, die aus der revidierten Verordnung resultieren. Mit dieser Präzisierung schafft der Bundesrat Klarheit und Rechtssicherheit für den praktischen Vollzug der neuen Bestimmungen.

Die Netzbetreiber müssen die neu berechneten Tarife zwar erst per 1. April 2009 veröffentlichen. Bereits bis Ende 2008 müssen sie jedoch eine Abschätzung dieser neuen Tarife vornehmen und dürfen den Konsumenten ab 1. Januar 2009 maximal diese voraussichtlichen Tarife verrechnen. Das heisst, dass die Stromversorgungsunternehmen ihren Kunden im ersten Quartal 2009 die annäherungsweise berechneten neuen Tarife mittels entsprechend angepasster Akonto-Rechnungen oder Rabatten in Rechnung stellen werden. Allfällige bis Ende März 2009 zuviel bezahlte Beträge müssen sie ihren Kunden spätestens mit der nach dem 1. Juli 2009 folgenden definitiven Stromabrechnung zurückerstatten.

Hinweis an die Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) wird am Dienstag, 16. Dezember 2008, Empfehlungen für die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen zuhanden der Stromversorgungsunternehmen publizieren (www.elcom.admin.ch).


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-24015.html