Pilotprojekt zum Neuem Lohnausweis im Eidg. Finanzdepartement

Bern, 20.01.2006 - Der Neue Lohnausweis soll ab dem Jahr 2007 definitiv eingeführt werden. Um Erfahrungen aus erster Hand zu erhalten, hat Bundesrat Hans-Rudolf Merz festgelegt, dass der Neue Lohnausweis mit ausgewählten Personengruppen aus den grossen Ämtern des EFD (ESTV, EZV und EAV) bereits ab März 2006 getestet wird. Es handelt sich um ein Pilotprojekt mit einem Prototypen.

Dieser Protoyp soll es erlauben, den Neuen Lohnausweis ausgewählter Personen mit dem bisherigen Lohnausweis zu vergleichen.Bundesrat Merz hat der Teilnahme am Pilotprojekt zugestimmt, um Informationen aus erster Hand erhalten zu können, falls sich doch Schwierigkeiten ergeben.

Am Kongress des Schweizerischen Gewerbeverbandes in Klosters von heute Freitag machte Bundesrat Merz deutlich, dass dem Neuen Lohnausweis die gleichen rechtlichen Bestimmungen zugrunde liegen wie dem bisherigen Lohnausweis, es werde kein Gesetz geändert. Grund für die Neuerung sei die folgende Entwicklung: Noch vor wenigen Jahren sei der Lohn in der Regel in Franken ausbezahlt worden. Heute entschädigten die Arbeitgeber ihre Angestellten zusätzlich mit Sonderzahlungen und Gehaltsnebenleistungen, so genannten Fringe Benefits.

"Mit dem Neuen Lohnausweis", so Merz wörtlich, "wird verdeutlicht, dass solche Leistungen steuerbares Einkommen darstellen. Ich sage bewusst  'verdeutlicht', weil diese schon immer angegeben werden mussten." Gemäss Bundesrat Merz findet somit keine Steuererhöhung durch die Hintertüre statt. "Es geht darum, dass alle zig-tausend Unternehmen dasselbe in gleicher Weise deklarieren. Die Steuerbehörden sollen alle Lohnbezüger gleich behandeln. So will es das Gesetz, so will es mein Gerechtigkeitsempfinden."

Das Formular Lohnausweis für die Steuererklärung, von dem es verschiedene kantonale Varianten gibt, ist vor mehr als 30 Jahren geschaffen worden. Mit dem Neuen Lohnausweis wird dem Wechsel zur einjährigen Steuerperiode sowie den Änderungen bei den Lohnstrukturen Rechnung getragen. Ziel des neu schweizweit einheitlichen Formulars ist die Schaffung von Transparenz und Rechtsgleichheit. Das neue Formular soll eine effiziente Bearbeitung und einen optimalen Einsatz moderner Informatiktechnologie bei Arbeitgebern und Behörden ermöglichen. Zuständig für die Gestaltung des Lohnausweises ist die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung schweizerischer Steuerbehörden. Gemäss einer unter Vermittlung von Bundesrat Merz getroffenen Vereinbarung zwischen Vertretern des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der economiesuisse, des Arbeitgeberverbandes und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren wird die Umsetzbarkeit des neuen Lohnausweises im Jahr 2006 getestet. Danach soll der neue Lohnausweis im Jahre 2007 verbindlich eingeführt werden.

Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung werden für das Jahr 2006 aus organisatorischen und systemtechnischen Gründen noch den bisherigen Lohnausweis erhalten. Die definitiven Einstellungen für den neuen Lohnausweis 2007 werden aus den mit dem Prototyp gemachten  Erfahrungen vorgenommen. Die systemgerechte Datenerfassung nach den neuen Vorgaben wird vor der Einführung des neuen Lohnausweises in der Bundesverwaltung mit entsprechenden Ausbildungsmassnahmen geschult.


Adresse für Rückfragen

Alexandre Schmidt, persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat H.-R. Merz, 079 652 76 79

Thierry Borel, Vizedirektor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11 (operationelle Fragen)


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