Lampen: Effizienzanforderungen ab 2009

Bern, 18.12.2008 - Ab dem Jahreswechsel müssen Lampen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Dies gilt für Lampen mit einer Leistung ab 4 Watt. Verlangt ist mindestens die Energieeffizienzklasse E gemäss der Energieetikette. Kleinere Leistungen und Reflektorlampen sind ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Lampen, die in Haushaltgeräten wie Backöfen und Kühlschränken verwendet werden.

Im vergangenen März hatte der Bundesrat Effizienzanforderungen an Lampen beschlossen. Ende Jahr läuft nun die Übergangsfrist ab. Damit dürfen die schlechtesten Glühlampen, das sind die Lampen der Effizienzklassen F und G, ab dem Jahreswechsel nicht mehr verkauft werden. Lampen die bereits in Gebrauch sind, dürfen aber weiter verwendet werden. Da die mittlere Lebensdauer von gewöhnlichen Glühlampen nur 1000 Stunden beträgt, ist die dadurch verpasste Einsparung nicht gravierend. Mit dieser ersten Effizienzanforderung an Lampen kann der Verbrauch von 10'000 bis 20'000 Haushalten eingespart werden. Der auf 2012 geplante nächste Schritt, ein gänzliches Glühlampenverbot, wird dann dem Verbrauch von 80'000 Haushalten entsprechen.

In der EU werden übrigens die gleichen Lampen ab September 2009 ebenfalls verboten sein. Zusätzlich wird die EU für Lampen ab 100 Watt Leistung und für mattierte Lampen dann bereits weiter gehende Anforderungen stellen.

Ergänzende Informationen sind im Internet des BFE verfügbar.


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