Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Ausserordentlicher Bundesanwalt ermittelt

Bern, 24.01.2006 - Bern, 24.01.2006. Der Bundesrat hat Herrn Jean-Marc Schwenter, alt Generalprokurator des Kantons Waadt, als ausserordentlichen Bundesanwalt ernannt.

In den Jahren 2004 und 2005 publizierte die Tageszeitung „Le Temps“ diverse Artikel, in denen vertrauliche Informationen aus laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung an die Öffentlichkeit weitergegeben wurden. Die Beiträge enthielten explizite Hinweise auf eine bundesinterne Quelle. Um diese zu ermitteln, reichte die Bundesanwaltschaft in der Folge Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt und wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) gegen den betroffenen Journalisten ein.

Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft oder des Bundesamtes für Polizei richtet, müssen die Ermittlungen durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat deshalb Jean-Marc Schwenter, alt Generalprokurator des Kantons Waadt, zum ausserordentlichen Bundesanwalt in diesem Fall ernannt und ihn mit den Ermittlungen beauftragt.


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