Bundesrat genehmigt swissgrid Statuten

Bern, 22.12.2008 - Der Bundesrat hat die Statuten der schweizerischen Netzgesellschaft swissgrid AG genehmigt. Er knüpft die Genehmigung allerdings an den Vorbehalt, dass bis Mitte 2009 ein Lösungsvorschlag gefunden werden muss, wie die gesetzlich geforderte Mehrheitsbeteiligung von Kantonen und Gemeinden an der swissgrid AG sichergestellt werden kann.

Die swissgrid AG hatte ihre Tätigkeit als schweizerische Netzgesellschaft am 15. Dezember 2006 aufgenommen und vorerst die Aufgaben der bis dahin tätigen Netzkoordinatorin ETRANS übernommen. Die gesetzlichen Grundlagen für die nationale Netzgesellschaft (Stromversorgungsgesetz und Stromversorgungsverordnung) sind am 1. Januar 2008, beziehungsweise am 1. April 2008 in Kraft getreten. Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) hat diese die Aufgabe, für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Stromübertragungsnetzes zu sorgen.

Das StromVG verlangt, dass die Statuten der swissgrid AG vom Bundesrat genehmigt werden müssen. Er prüft dabei insbesondere, ob die Statuten die Versorgungssicherheit der Schweiz, die Unabhängigkeit der Netzgesellschaft sowie den diskriminierungsfreien Netzbetrieb gewährleisten.

Verschiedene Bestimmungen der von der swissgrid AG bis im Frühjahr 2008 vorgelegten Statuten und Informationen wurden vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Mai beanstandet und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Zudem kritisierten die parlamentarischen Energiekommissionen (UREK) im Oktober 2008 die fehlende Unabhängigkeit des Verwaltungsrates der swissgrid AG und die Wettbewerbskommission (WEKO) forderte gleichzeitig die Unabhängigkeit der Ausschüsse und Fachkommissionen der swissgrid AG.

An einer Sitzung von Ende November 2008 wies das UVEK die swissgrid AG noch einmal auf die für die Genehmigung der Statuten durch den Bundesrat entscheidenden Punkte hin. In der Folge überarbeitete die swissgrid AG ihre Statuten, die schliesslich am 4. Dezember 2008 vom swissgrid Verwaltungsrat an einer ausserordentlichen Generalversammlung verabschiedet wurden.

Genehmigung unter Vorbehalt

Der Bundesrat hat die neuen Statuten der nationalen Netzgesellschaft swissgrid AG genehmigt. Dies unter dem Vorbehalt, dass die Mehrheitsbeteiligung von Kantonen und Gemeinden an der swissgrid AG gewährleistet werden muss. Die weiteren Bestimmungen der Statuten erfüllen die vom UVEK verlangten Anforderungen an die Unabhängigkeit.

Gemäss StromVG müssen das Kapital der swissgrid AG und die damit verbundenen Stimmrechte direkt oder indirekt mehrheitlich im Besitz der Kantone und Gemeinden sein. Eine Lösung für die Umsetzung dieser Vorgabe steht noch aus. Deshalb hat der Bundesrat die Statuten unter Vorbehalt genehmigt. Das UVEK setzt eine Arbeitsgruppe ein, welcher Vertreter von interessierten Bundesstellen, der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der swissgrid AG angehören werden, um bis Mitte 2009 eine Lösung zu finden.


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