Preiswerten Wohnraum energetisch erneuern: Ein Sonderprogramm des Bundes gibt Anreize für Wohnbaugenossenschaften

Grenchen, 23.01.2009 - Mit einem "Sonderprogramm 2009 zur energetischen Gebäudeerneuerung“ gibt der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig erneuern. Für das Programm werden die 50 Millionen Franken eingesetzt, welche die eidgenössischen Räte im Rahmen des ersten Stabilisierungsprogramms für die Wirtschaft gesprochen haben. Damit werden umfassende energetische Erneuerungen von über 1000 Wohnungen ausgelöst und gleichzeitig massive Mietzinssteigerungen vermieden.

Wer pro Wohnung zum Beispiel 100'000 Franken investiert und damit die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder den Minergie-Standard erreicht, wird mit einem Darlehen von 45'000 Franken unterstützt. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind zinslos, anschliessend kommt ein geringer Zinssatz zur Anwendung. Dank dieser Bedingungen wird der Kostenanstieg im Vergleich zu einer konventionellen Finanzierung praktisch halbiert.

Die Schweizer Wohnbaugenossenschaften und weitere gemeinnützige Bauträger besitzen mehr als 260'000 Wohnungen insbesondere in Städten und Agglomerationen. Deren Mietzinse sind wegen des Prinzips der Kostenmiete im Schnitt um 20% günstiger als die Gesamtheit aller Mietwohnungen und damit von grosser Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum. Die grosse Mehrheit dieser Gebäude ist über 30 Jahre alt und genügt heutigen energetischen Standards nicht. Dank des Sonderprogramms kann ein Teil davon ohne massive Mietkostensteigerung erneuert werden.

Über die Bedingungen und Verfahren des Programms informieren ein Merkblatt und ein Informations-Flyer des Bundesamts für Wohnungswesen: www.bwo.admin.ch > Themen > Wohnraumförderung > Bundeshilfen WFG

Das Sonderprogramm zur energetischen Gebäudeerneuerung ist Teil jener Massnahmen, die der Bundesrat am 12. November 2008 zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage in der Schweiz beschlossen hat. Mit diesem ersten Paket, das in der Dezembersession vom Parlament bewilligt wurde, werden für 2009 Ausgaben in der Höhe von rund 340 Millionen CHF vorgezogen. Damit wird bestehender finanzpolitischer Handlungsspielraum innerhalb der Schuldenbremse genutzt. Andererseits hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven in der Höhe von 550 Millionen CHF eingeleitet. Somit stehen seit Anfang 2009 insgesamt rund 890 Millionen CHF zur Verfügung.

Instrumente der Wohnraumförderung des Bundes

Die Wohnungspolitik des Bundes basiert auf dem Verfassungsauftrag und auf dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG). Der Bund setzt momentan folgende Förderungsinstrumente um:

Er speist mit Darlehen einen Fonds de Roulement, den die Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger treuhänderisch verwalten. Daraus werden den Mitgliedern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von preisgünstigen Mietobjekten gewährt.
Das „Sonderprogramm 2009" wird im Rahmen dieses Fonds de Roulement abgewickelt.

Er verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Mit den am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln verhilft die EGW ihren Mitgliedern zu langfristig günstigen Wohnbaufinanzierungen.

Er leistet Rückbürgschaften für Bürgschaften der Hypothekar-Bürgschaftsgenossen­schaft schweizerischer Bau- und Wohnbaugenossenschaften (HBG), welche die Finanzierung von preisgünstigen Mietwohnungen ermöglicht.


Adresse für Rückfragen

Ernst Hauri, Vizedirektor BWO, 032 654 91 82



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Bundesamt für Wohnungswesen
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