Vernehmlassung zur Anpassung des Umwandlungssatzes eröffnet

Bern, 25.01.2006 - Der Bundesrat hat die Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) zur Senkung des Umwandlungssatzes bis zum 30. April 2006 in die Vernehmlassung geschickt. Dass der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge rascher und stärker gesenkt werden soll, als im Rahmen der 1. BVG-Revision vorgesehen, hatte der Bundesrat bereits im November 2005 beschlossen. Die Senkung ist auf Grund der auf lange Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig geworden. Der Umwandlungssatz soll bis 1.1.2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Die Vorlage legt auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Satzes fest.

Für die Festlegung des Umwandlungssatzes sind zwei Parameter zentral. Es sind dies die Lebens- und die Renditeerwartung. Der längeren Lebenserwartung wurde bereits in der 1. BVG-Revision Rechnung getragen, nicht aber den inzwischen geänderten Renditeerwartungen. Aufgrund der zu erwartenden Rendite auf den Finanzmärkten, insbesondere auf dem Obligationenmarkt, ist der heutige Mindestumwandlungssatz zu hoch. Die Fachleute der Finanzökonomie rechnen für die nächsten Jahre mit einer relativ tiefen Inflation und deshalb auch mit entsprechend tiefen nominellen Zinssätzen. Um die auf lange Frist angelegte Finanzierung der Renten sicher zu stellen, muss der Gesetzgeber den Umwandlungssatz rascher und weiter senken, als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits vorgesehen. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% bis 2014 vor. Der Mindestumwandlungssatz soll per 2011 neu 6,4% betragen. Nur so kann verhindert werden, dass die Vorsorgeeinrichtungen künftig zur Auszahlung von ungenügend finanzierten Renten gezwungen sind und die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährdet wird. Es handelt sich um einen Mindestsatz. Wenn die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen es erlaubt, können sie jederzeit einen höheren Satz festlegen.

In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags überprüfte der Bundesrat die zentralen Parameter des geltenden Umwandlungssatzes. Dabei stützte er sich auch auf den Bericht einer Arbeitsgruppe vom November 2004 zu Handen der Eidg. BVG-Kommission und auf deren Empfehlungen ab. Der Bundesrat kam in einer Aussprache vom 16. November 2005 zum Schluss, dass der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Mann und Frau im genannten Rahmen gesenkt werden soll. Damit schloss sich der Bundesrat einer knappen Mehrheit der BVG-Kommission an. Die Minderheit hatte eine weiter gehende Senkung auf 6,0% verlangt.

Wie vom Bundesrat im November 2005 bereits entschieden, legt die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage ferner fest, dass der Umwandlungssatz künftig alle fünf Jahre überprüft wird; zum ersten Mal 2009 für die Jahre 2012 und folgende. Übereinstimmend mit einer Mehrheit der BVG Kommission sind keine zusätzlichen flankierenden Massnahmen vorgesehen, da das Leistungsziel - Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten Lohns - auch mit einem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden kann. Zudem käme als flankierende Massnahme einzig eine weitere Erhöhung der Altersgutschriften, also höhere Beiträge in Frage, was auf tiefere Nettolöhne hinauslaufen würde. Wie in der Vergangenheit soll es den Vorsorgeeinrichtungen frei gestellt sein, kassenspezifische und der Finanzlage der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung angemessene flankierende Massnahmen zu ergreifen und zu finanzieren.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2006. Die Botschaft soll Ende 2006 ans Parlament weitergeleitet werden, das Inkrafttreten ist für den 1.1.2008 geplant, und die Senkung des Umwandlungssatzes soll sich über den Zeitraum von 2008 bis 2011 erstrecken.


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