Aussprache des Bundesrats über ein nationales Gebäudesanierungsprogramm

Bern, 25.02.2009 - In der Wintersession 2008 hat das Parlament das Budget für Fördermassnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung für das Jahr 2009 von 14 auf 100 Millionen Franken erhöht. Im Rahmen seiner heutigen Aussprache hat der Bundesrat der vom UVEK vorgeschlagenen Verteilung dieser zusätzlichen Mittel zugestimmt. Demnach werden diese Gelder im laufenden Jahr zum grössten Teil in die bestehenden Energieförderprogramme der Kantone einfliessen. Der Bundesrat sprach sich zudem für ein längerfristiges, nationales Gebäudesanierungsprogramm aus. Dieses soll in Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft bis Ende 2009 aufgebaut und ab 2010 umgesetzt werden. Zur Finanzierung des Programms wird sich der Bundesrat erst im Rahmen der Botschaft zum neuen CO2-Gesetz definitiv festlegen.

Die im Dezember 2008 vom Parlament beschlossene Kreditaufstockung von 14 auf 100 Millionen Franken für Massnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung gilt vorerst nur für das Jahr 2009 und soll zur Stützung der Konjunktur beitragen. National- und Ständerat sprachen sich aber im Grundsatz dafür aus, dass mit dieser einmaligen Finanzspritze der Startschuss zu einem längerfristigen Gebäudesanierungsprogramm erfolgen soll.

Ausgangslage

Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, zuständig. Dazu gehört die Festlegung von Bau-Standards und Vorschriften im Gebäudebereich, aber auch die Durchführung von kantonalen Energieförderprogrammen. Seit dem Jahr 2000 unterstützt der Bund die kantonalen Programme zur Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energie (gemäss Artikel 13 des Energiegesetzes) mit Globalbeiträgen. 2008 beliefen sich diese auf 13,4 Millionen Franken. Voraussetzungen für die Auszahlung von Globalbeiträgen sind eine kantonale Rechtsgrundlage sowie ein Förderprogramm, für das der Kanton eigene Mittel in mindestens der Höhe des Globalbeitrags des Bundes bereitstellen muss.

Bei der Ausgestaltung ihrer Förderprogramme sind die Kantone frei, orientieren sich aber an einem gemeinsam erarbeiteten Fördermodell. Mit dem Ziel, ein nationales Förderprogramm zu entwickeln, wollen die Kantone ihre Förderaktivitäten im Bereich der energetischen Gebäudesanierungen weiter verstärken. Aktuell konzentrieren die meisten Kantone ihre Programme auf diejenigen Bereiche, die von der Stiftung Klimarappen nicht gefördert werden. Das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen läuft jedoch per Ende 2009 aus.

Verwendung der zusätzlichen Mittel im Jahr 2009

Der Bundesrat hat der vom UVEK vorgeschlagenen Verteilung der zusätzlichen Mittel für 2009 zugestimmt. Diese sollen, um eine rasche Wirkung auf die Konjunktur zu entfalten, vor allem im Rahmen der bestehenden Strukturen und für rasch umsetzbare Massnahmen verwendet werden:

  • Maximal 80 Millionen Franken werden in Form von Globalbeiträgen an die Kantone ausbezahlt. Dabei darf der Globalbeitrag des Bundes maximal in der Höhe des kantonalen Kredits für das kantonale Förderprogramm liegen. Bei der Ausgestaltung ihrer Förderprogramme sind die Kantone wie bisher frei, sollen aber motiviert werden, die zusätzlichen Mittel primär für energetische Gebäudesanierungen einzusetzen.
  • Maximal 18 Millionen Franken werden für ein Sensibilisierungsprogramm für Gebäudebesitzer bereit gestellt. Diese können sich vor Ort über das Vorgehen für die energetische Sanierung ihres Gebäudes beraten und gleichzeitig einen Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Die Kosten pro Beratung inkl. Gebäudeenergieausweis betragen rund 1'200 Franken, wovon 1'000 Franken durch das Sensibilisierungsprogramm übernommen werden. Die Organisation dieses Programms sowie die Ausbildung der Berater erfolgt durch die Kantone in Koordination mit dem Programm EnergieSchweiz.
  • Maximal 2 Millionen Franken werden für den Aufbau eines nationalen Gebäudesanierungsprogramms ab 2010 bereit gestellt.

Vorbereitung eines nationalen Gebäudesanierungsprogramms ab 2010

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Aussprache erneut für ein längerfristiges, nationales Gebäudesanierungsprogramm ausgesprochen, wie er dies bereits im „Aktionsplan Energieeffizienz" (Februar 2008,  Massnahme „Gebäudesanierungsprogramm 2010-2020") oder in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des CO2-Gesetzes vom Dezember 2008 getan hat. Im revidierten CO2-Gesetz wird ein Gebäudeprogramm als mögliche Massnahme genannt.

Die Kantone plädieren ihrerseits für ein Gebäudesanierungsprogramm über eine Dauer von mindestens 8 bis 10 Jahren unter ihrer Federführung. Sie möchten insbesondere ein „Stop and Go" verhindern, wenn Ende 2009 das Förderprogramm der Stiftung Klimarappen ausläuft. Die Kantone sind zurzeit daran, die mögliche Organisation, Kriterien und Fördersätze zu erarbeiten. Bis Ende 2009 soll das nationale Gebäudesanierungsprogramm der Kantone startbereit sein. Die strategische Leitung für das Programm soll bei Bund und Kantonen liegen, allenfalls in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, sofern sich diese finanziell beteiligt. Der Bundesrat hat von diesen Vorbereitungsarbeiten Kenntnis genommen.

Das UVEK wird die Vorbereitungsarbeiten für ein nationales Gebäudesanierungsprogramm gemeinsam mit den Kantonen weiter vorantreiben. Der Bundesrat wird sich zur Frage der Finanzierung des Programms erst im Rahmen der Botschaft zum neuen CO2-Gesetz definitiv festlegen.


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