Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Einstellung des Verfahrens

Bern, 25.01.2006 - Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger hat am 15. Dezember 2005 seine Ermittlungen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt.

Die Ermittlungen erfolgten aufgrund einer Strafanzeige des Eidg. Untersuchungsrichteramtes gegen Unbekannt. Dies nachdem das Wochenmagazin Facts in der Ausgabe vom 25. November 2004 zahlreiche vertrauliche Details aus dem Strafverfahren gegen den Privatbankier Oskar Holenweger veröffentlicht hatte. Da als Informanten auch Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei, Eidg. Untersuchungsrichteramt) in Frage kamen, mussten die Untersuchungen durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt durchgeführt werden.

Die Ermittlungen haben nun ergeben, dass einzelne im Artikel verwendete Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer Amtsgeheimnisverletzung beruhen. Weil der Autor des Artikels jedoch nicht bereit war, die Quelle preiszugeben, wozu er berechtigt war, bestanden keine genügenden Anhaltspunkte, um den Täter ausfindig zu machen. Deshalb hat der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger die Einstellung der Ermittlungen verfügt.


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