Bundesrat legt strategisches Stromübertragungsnetz fest

Bern, 06.03.2009 - Der Bundesrat will die Lücken im schweizerischen Stromübertragungsnetz schliessen. Dazu hat er heute das strategische Netz für die allgemeine Stromversorgung und die Bahnstromversorgung sowie die dafür bis 2015 zu realisierenden Leitungsbauprojekte im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgelegt. Der Bundesrat unterstreicht damit die Notwendigkeit dieser Netze und Anlagen für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Die Festlegung der strategisch notwendigen Leitungsbauprojekte im Sachplan trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei.

Zum strategischen Netz gehören alle Übertragungsleitungen und Anlagen, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz ab 2015 notwendig sind. Dazu gehören Leitungen und Anlagen der Bahnstromversorgung (16.7-Hertz-Bereich) und der allgemeinen Stromversorgung (50- Hertz-Bereich). Das strategische Netz umfasst sowohl neu zu erstellende Leitungen, Unterwerke und Transformatoren als auch bestehende Leitungen sowie Leitungen und Anlagen, die ausgebaut oder ersetzt werden müssen.

Das strategische Netz wurde von der Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS) definiert. Diese Arbeitsgruppe war vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nach der schweren Panne im Bahnstromnetz der SBB vom 22. Juni 2005 eingesetzt worden. Sie hatte den Auftrag, die für die Versorgungssicherheit strategisch wichtigen Übertragungsleitungen zu definieren. Zudem sollte sie die Leitungsbauprojekte bezeichnen, die für die Schliessung der Lücken im strategischen Netz in den nächsten Jahren realisiert werden müssen.

In ihrem Anfang 2007 publizierten Schlussbericht (siehe Medienmitteilung vom 20. März 2007) definierte die AG LVS das strategische Netz und legte eine Liste mit insgesamt 67 Leitungsbauprojekten vor, die dafür in den nächsten Jahren realisiert werden müssen (28 Projekte im Bahnstrombereich und 39 Projekte im Bereich der allgemeinen Stromversorgung). Die strategische Bedeutung des von der AG LVS definierten Netzes und der Leitungsprojekte wurde im Auftrag des BFE durch einen unabhängigen Experten überprüft und im Wesentlichen bestätigt (siehe Medienmitteilung vom 7. September 2007).

Lückenschliessung im strategischen Netz für Versorgungssicherheit unverzichtbar

Heute hat der Bundesrat das von der AG LVS definierte strategische Netz sowie die Liste der zu realisierenden Leitungsbauprojekte in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) aufgenommen. Der Bundesrat unterstreicht damit die Notwendigkeit dieses Netzes und der geplanten Leitungsbauprojekte für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Mit der Festlegung im SÜL ist der Bedarf für die einzelnen Übertragungsleitungen des strategischen Netzes nachgewiesen. Die Nutzkriterien gemäss SÜL gelten damit als erfüllt. Das Sachplanverfahren für diese Leitungen kann sich somit auf die Prüfung der Schutzkriterien beschränken, was zur Beschleunigung des Verfahrens beiträgt.

Der Bundesrat hat zudem eine Checkliste (SÜL-Check) festgelegt, mit der rasch entscheiden werden kann, ob ein Ausbau- oder Ersatzprojekt das Sachplanverfahren durchlaufen muss oder ob direkt das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet werden kann. Auch dieses Instrument unterstützt die rasche Realisierung des strategischen Netzes, da es dabei zum grössten Teil um den Ausbau und Ersatz von bestehenden Übertragungsleitungen geht.

Weiter hat der Bundesrat einigen organisatorischen Änderungen zugestimmt, die eine straffere Führung und engere Koordination der Sachplan- und der Plangenehmigungsverfahren (PGV) gewährleisten sollen. So wird unter Leitung des Bundesamtes für Energie (BFE) eine ständige SÜL-Kerngruppe mit Vertretern der Fachbehörden des Bundes (BFE, ARE, BAFU, ESTI, BAV), der Elektrizitätswirtschaft, der SBB und der gesamtschweizerischen Umweltorganisationen gebildet. Die Kerngruppe bildet das Steuerungsgremium für den Sachplan. Für jedes einzelne Projekt wird zudem eine projektspezifische Begleitgruppe zusammengestellt, bei der die Kerngruppe mit Vertretern des Projektanten, der betroffenen Kantone und der lokalen Umweltorganisationen erweitert wird. Das BFE schafft ausserdem eine SÜL-PGV-Koordinationsstelle, die für eine rasche und effiziente Abwicklung der Verfahren sorgen soll.

Vom Sachplan Übertragungsleitungen zum Sachplan Energienetze

Der Bundesrat hat heute ebenfalls entschieden, dass der Sachplan Übertragungsleitungen gesamthaft zu überarbeiten und dabei eine Ausweitung zu einem „Sachplan Energienetze“ anzustreben ist. Dabei ist insbesondere der raumplanungsrechtliche Status der bestehenden Leitungen (Strom, Gas, Öl) zu prüfen und die räumliche Eingliederung dieser Leitungen zu verbessern.

Infokasten

Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL): Der SÜL ist das übergeordnete Planung- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau der Hochspannungsleitungen der allgemeinen Stromversorgung (Spannungsebenen 220-kV und 380-kV) und der Leitungen der Bahnstromversorgung (132-kV). Verantwortlich für den SÜL ist das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Im Sachplanverfahren werden  Bedarf und Korridorvarianten von Leitungsprojekten beurteilt, allfällige Konflikte identifiziert und Lösungsmöglichkeiten dafür erarbeitet sowie der bestgeeignete Korridor für geplante Leitungsbauvorhaben bestimmt. Der SÜL ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Plangenehmigungsverfahren (PGV), da mit ihm zentrale Fragen wie Bedarf, übergeordnete raumordnerische Belange und weiträumige Umweltaspekte im Voraus untersucht und grundsätzliche Fragen beantwortet werden. Die Festsetzung von Projekten im Sachplan erfolgt durch den Bundesrat. Für jedes festgesetzte Leitungsbauprojekt wird im SÜL ein Objektblatt geführt. Im Anschluss an den Bundesratsbeschluss muss der Projektant das Detailprojekt ausarbeiten und dann das Plangenehmigungsverfahren einleiten. Dabei sind auch die linienführungsspezifischen Umweltfragen innerhalb des im SÜL festgelegten Korridors zu klären.

Plangenehmigungsverfahren (PGV): Im PGV werden die technischen Details und - gestützt auf den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - lokale Umweltfragen geklärt. Das PGV wird mit der Plangenehmigungsverfügung abgeschlossen, welche von den Betroffenen beim Bundesverwaltungsgericht und danach beim Bundesgericht angefochten werden kann.

Allgemeine Stromversorgung: Das schweizerische Höchstspannungsnetz hat heute auf den Spannungsebenen 220 bis 380 kV eine Länge von rund 6'700 Kilometern. Es dient der weiträumigen Energieübertragung und der sicheren Stromversorgung in der Schweiz und stellt die Verknüpfung mit dem europäischen Verbundnetz sicher.

Bahnstromversorgung: Das 132 kV Bahnstromnetz der Eisenbahnen (Frequenz 16,7 Hz) hat heute eine Länge von rund 2’265 Kilometern.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-25678.html