Stabilisierungsprogramm: Bund startet heute drei Energieförderprogramme

Bern, 23.03.2009 - In der Märzsession 2009 hat das Parlament dem vom Bundesrat vorgeschlagenen zweiten Stabilisierungsprogramm zur Stützung der schweizerischen Wirtschaft zugestimmt. Es hat dafür einen Nachtragskredit von insgesamt 710 Millionen Franken für das Jahr 2009 bewilligt. Davon fliessen 60 Millionen Franken in drei Förderprogramme im Energiebereich. Diese Programme werden heute vom Bundesamt für Energie (BFE) gestartet: Ab sofort können Beitragsgesuche eingereicht werden. Deadline zur Einreichung von Gesuchen ist der 30. Juni 2009. Förderbedingungen und Antragsformulare sind auf der Internetseite des BFE unter www.bfe.admin.ch/stabilisierungsprogramm verfügbar.

1. Förderprogramm für neue Photovoltaikanlagen auf der Warteliste der kostendeckenden Einspeisevergütung

Es stehen 20 Millionen Franken für Investitionshilfen für die Realisierung von neuen Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Diese werden ausschliesslich an Photovoltaikanlagen ausgerichtet, die per 31.12.2008 bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid ag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet waren und von der swissgrid ag auf die Warteliste gesetzt werden mussten. Die swissgrid ag stellt allen förderberechtigten Projektanten auf der KEV-Warteliste das Antragsgesuch automatisch bis spätestens 10. April 2009 zu. Es werden nur Anträge angenommen, die bis zum 30. Juni 2009 auf dem von der swissgrid zugestellten Original-Antragsformular eingereicht werden. Erst wenn dem Projektanten die definitive Unterstützungszusage vorliegt, darf er mit dem Bau der Anlage beginnen. Die Investitionshilfe beträgt zwischen 2'500 und 3'500 Franken pro Kilowatt installierte Leistung (Maximalbetrag: 25'000 - 35'000 Franken). 

2. Förderprogramm für den Ersatz von Elektro-Speicherheizungen

Es stehen 10 Millionen Franken für Investitionshilfen für den Ersatz von Elektro-Speicherheizungen zur Verfügung. Investitionshilfen werden ausschliesslich für den vollständigen Ersatz von Elektro-Speicherheizungen in ständig bewohnten Gebäuden gewährt. Nicht ständig bewohnte (Ferien)-Häuser sind von der Förderung ausgeschlossen. Erst wenn dem Projektanten die Beitragsverfügung vorliegt, darf er mit dem Bau der neuen Heizanlage beginnen, die mit dem Gütesiegel "Wärmepumpen" oder mit dem Qualitätssiegel "Holzenergie Schweiz" ausgezeichnet sein muss. Je nach Heizungstyp beträgt die Investitionshilfe zwischen 3'300 und 8'000 Franken pro Anlage. Für den Einbau eines Hydrauliksystems kann zudem ein Bonus von 3'000 Franken gewährt werden.

3. Förderprogramm für Fernwärmeprojekte mit Abwärme und erneuerbaren Energien

Es stehen 30 Millionen Franken für Investitionshilfen für Fernwärmeprojekte zur Verfügung. Gefördert werden Fernwärmeprojekte, die zu mindestens 80% mit Abwärme und erneuerbaren Energien betrieben werden und deren Baubeginn im Jahr 2009 erfolgt. Gefördert werden der Neu- und Ausbau von Fernwärmeleitungen, die Umstellung von fossilen Fernwärmezentralen auf erneuerbare Energien sowie Gesamtprojekte (Leitungsnetze und Zentralen). Von der Förderung ausgeschlossen ist der Anschluss einzelner Wärmebezüger an ein Fernwärmenetz. Die Investitionshilfe liegt zwischen 120 Franken pro Megawattstunde (Neu- und Ausbau von Fernwärmeleitungen) und 280 Franken pro Megawattstunde (Leitungsnetze und Zentralen) und kann maximal 30% der Investitionskosten oder maximal 5 Mio. Fr. betragen. Erst wenn dem Projektanten die Beitragszusage vorliegt, darf er mit dem Bau der Anlagen beginnen.


Adresse für Rückfragen

Auskünfte für Journalistinnen und Journalisten:
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11

Auskünfte für Gesuchsteller:
Programm Photovoltaik KEV-Warteliste:
swissgrid ag, Dammstrasse 3, Postfach 22, 5070 Frick
Telefon: 0848 014 014, E-mail: info@swissgrid.ch, Web: www.swissgrid.ch

Programm Ersatz Elektroheizungen:
SUPSI-DACD-ISAAC, Via Trevano, 6952 Canobbio
Telefon: 058 666 63 26, E-mail: soirel@supsi.ch, Web: www.supsi.ch

Programm Fernwärme:
Ingenieurbüro Verenum, Langmauerstrasse 109, 8006 Zürich
Telefon: 044 377 70 79, E-mail: info@verenum.ch, Web: www.verenum.ch



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-26023.html