Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten

(Letzte Änderung 24.03.2009)

Grenchen, 24.03.2009 - Im zweiten Halbjahr 2008 sind bei den Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten insgesamt 17’879 Begehren neu eingegangen, dies sind 525 weniger als im ersten Halbjahr 2008. Als massgebende Vergleichsbasis muss allerdings das gleiche Halbjahr des Vorjahres (zweites Halbjahr 2007) verwendet werden. Bei diesem Vergleich ergibt sich ein relativ starker Anstieg der Begehren, nämlich von 15‘791 auf 17‘879, das sind 2‘088 Begehren oder 13.2 Prozent mehr.

In 7'705 Fällen kam es zu einer Einigung zwischen den Parteien, dies entspricht 46.4 Prozent der erledigten Fälle. In 2'793 Fällen bzw. 16.8 Prozent wurde keine Einigung erzielt. In 1'078 Fällen wurde ein Entscheid getroffen, dies entspricht 6.5 Prozent der erledigten Fälle. 5'014 Fälle wurden durch Nichteintreten, Rückzug oder Überweisung ans Schiedsgericht erledigt (30.2 Prozent).

10'683 Fälle waren am Ende des zweiten Halbjahres 2008 noch pendent, dies sind 1‘432 mehr als im Vorsemester.


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