Sonderprogramm 2009 zur energetischen Gebäudeerneuerung: Erste Kredittranche vergeben

Grenchen, 18.06.2009 - Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am 15. Juni 2009 16 Millionen Franken an Darlehen für die energetische Erneuerung von Wohnliegenschaften gemeinnütziger Bauträger bewilligt. Diese Finanzierungshilfe erleichtert die umfassende Dämmung der Gebäudehülle von rund 370 Wohnungen. Dieses Sonderprogramm gehört zu jenen Massnahmen, die der Bundesrat Ende 2008 zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen hat.

In dieser ersten Phase der Darlehensvergabe wurden die Mittel auf rund ein Drittel der verfügbaren 50 Millionen Franken beschränkt und ausschliesslich Gesuche berücksichtigt, die bis zum 30. April 2009 eingegangen waren. Um Mitnahmeeffekte zu minimieren, waren zudem nur Bauvorhaben zugelassen, für welche die Baueingabe erst nach dem 31. Januar 2009 erfolgte. Mit dem 30. September 2009 besteht ein zweiter Stichtag für die Gesuchseingabe.

Die Bundesunterstützung besteht in einem Darlehen von 45'000 Franken pro Wohnung für Gebäudeerneuerungen, welche die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder den Minergie-Standard erreichen. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind zinslos, anschliessend kommt ein geringer Zinssatz zur Anwendung. Dank dieser Bedingungen wird der erneuerungsbedingte Mietzinsanstieg im Vergleich zu einer konventionellen Finanzierung praktisch halbiert.

Das Sonderprogramm zur energetischen Gebäudeerneuerung ist Teil jener Massnahmen, die der Bundesrat am 12. November 2008 zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage beschlossen hat. Das Parlament hat zu diesem Zweck in der Dezembersession 2008 das Budget 2009 für die Wohnraumförderung von 5 Millionen auf 50 Millionen Franken erhöht. Es ist absehbar, dass die verbleibende Kredittranche von 34 Millionen Franken vollständig beansprucht wird.


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