Bundesrat macht den Weg frei für energiesparende Elektrogeräte und Lampen

Bern, 24.06.2009 - Der Bundesrat will den Stromverbrauch von Haushaltgeräten, Elektromotoren und elektronischen Geräten senken. An seiner heutigen Sitzung hat er eine entsprechende Revision der Energieverordnung verabschiedet. Demnach dürfen solche Geräte ab dem 1. Januar 2010 nur noch verkauft werden, wenn sie die festgelegten Effizienzanforderungen erfüllen. Diese entsprechen weitgehend den Vorschriften, die von der Europäischen Union kürzlich verabschiedet worden sind. Per September 2010 passt der Bundesrat zudem die seit diesem Jahr in der Schweiz geltenden Vorschriften für Haushaltslampen an die neuen Regelungen der EU an. Der Bundesrat hat ausserdem einer Verordnungsrevision zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Hochspannungsleitungen zugestimmt.

Der Elektrizitätsverbrauch der Schweiz nimmt stetig zu: Im Jahr 2008 hat er mit 58,7 Milliarden Kilowattstunden einen neuen Rekordwert erreicht. Allein in den letzten 10 Jahren hat der Stromverbrauch damit um 18% zugenommen. Bereits im Februar 2008 hatte der Bundesrat den „Aktionsplan Energieeffizienz" verabschiedet. Dieser sieht neue energiepolitische Massnahmen vor, mit denen der Energieverbrauch von Gebäuden, Fahrzeugen und Elektrogeräten in den nächsten Jahren deutlich vermindert werden soll. Die heute vom Bundesrat beschlossene Revision der Energieverordnung trägt zur Umsetzung des Aktionsplans bei.

Schweiz orientiert sich an neuen Vorschriften der EU

Die Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung fand zwischen Oktober 2008 und Februar 2009 statt. Im gleichen Zeitraum hat die Europäische Union Vorschriften zum Energieverbrauch von Haushaltlampen, Elektromotoren, Netzgeräten sowie eine generelle Vorschrift zur Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und Aus-Modus beschlossen. Viele Stellungnahmen zur Vernehmlassung forderten denn auch, dass die Schweiz keine eigenen Vorschriften festlegen, sondern die neuen Regelungen der EU übernehmen soll.

Der Bundesrat hat diesen Forderungen Rechnung getragen und gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf einige Änderungen vorgenommen:

Haushaltlampen: Bereits am 17. März 2008 hatte der Bundesrat Vorschriften für Haushaltlampen beschlossen, die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft sind. Der Bundesrat passt diese per 1. September 2010 an die im März 2009 vom EU-Parlament beschlossene Regelung an. Durch die stufenweise Verschärfung der Effizienzanforderungen werden die herkömmlichen Glühbirnen auch in der Schweiz ab Ende 2012 vollständig vom Markt verschwunden sein. Weitere Informationen: Siehe Faktenblatt.

Haushaltgeräte: Ab 2010 dürfen in der Schweiz nur noch Haushaltgeräte verkauft werden, die der Energieeffizienzklasse A, bzw. A+ ab 2011 (Kühl- und Gefriergeräte), A (Waschmaschinen), B (Backöfen) oder C (Kombinierte Wasch-Trockengeräte) entsprechen. Tumbler müssen ab 2012 ebenfalls die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen. Die europäischen Vorschriften zu den Haushaltgeräten sind teilweise noch nicht in Kraft oder weniger streng als die Schweizer Anforderungen. Da die in der Schweiz verkauften Haushaltgeräte aber bereits heute effizienter sind als im EU-Durchschnitt, kann die Schweiz bei dieser Gerätekategorie, die zu den grössten Stromverbrauchern in den privaten Haushalten gehören, eine Vorreiterrolle spielen. Weitere Informationen: Siehe Faktenblatt.

Elektronische Geräte: Der Bundesrat verzichtet auf die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Vorschriften zum Standby-Verbrauch von TV-Geräten, Audio-Video-DVD, PC, Monitoren, Druckern und Kopierern und übernimmt stattdessen die allgemeine Vorschrift der EU zur Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und Aus-Modus, die ab 2011 auch für Haushaltgeräte gilt. Weitere Informationen: Siehe Faktenblatt.

Für Netzgeräte wird die europäische Regelung übernommen. Ausserdem wird die Vorschrift für Settop-Boxen präzisiert: Geräte für HDTV (High Definition TV) werden ausgenommen, da sie nicht den international verbindlichen Branchenzielen entsprechen (Code of Conduct). Eine allfällige künftige Verschärfung der Vorschriften für Settop-Boxen wird synchron mit der EU erfolgen. Weitere Informationen: Siehe Faktenblatt.

Elektrische Motoren: Ab 2010 gilt die Energieeffizienzklasse IE1 und per Mitte 2011 übernimmt die Schweiz die neuen Regeln der EU, die bis 2017 stufenweise verschärft werden. Weitere Informationen: Siehe Faktenblatt.

Stromrechnung wird um 150 Millionen Franken reduziert

  • Die neuen Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte bewirken eine jährliche Energieeinsparung von rund 300 Millionen Kilowattstunden.
  • Die seit Januar 2009 in der Schweiz geltenden Vorschriften für Glühlampen (mindestens Energieeffizienzklasse E) bringt bereits eine jährliche Stromeinsparung von 50 Millionen Kilowattstunden. Durch die Synchronisierung mit der Regelung der EU lassen sich ab 2013 jährlich rund 400 Millionen Kilowattstunden (entsprechend dem Verbrauch von rund 80'000 Haushalten) einsparen.
  • Durch die strengeren Vorschriften für Elektromotoren können pro Jahr 200 Millionen Kilowattstunden eingespart werden.
  • Die Vorschriften für die elektronischen Geräte bringen eine Reduktion des Stromverbrauchs um 60 Millionen Kilowattstunden.
  • Insgesamt ergibt sich dadurch eine Stromeinsparung von 960 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht in etwa dem jährlichen Stromverbrauch der Stadt Bern oder einer Stromrechnung von 150 Millionen Franken.

Neue Regeln auch für Hochspannungsleitungen

Der Bundesrat hat heute zudem den Revisionen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA), der Raumplanungsverordnung (RPV), der Leitungsverordnung (LeV) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE)  zugestimmt. Mit diesen Verordnungsanpassungen können die Plangenehmigungsgesuche, die für den Ausbau des strategischen Stromübertragungsnetzes einzureichen sind, in einzelnen Punkten einfacher und rascher bearbeitet werden.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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