Fall Behring / Moore Park Gruppe: Bundesanwaltschaft beantragt Voruntersuchung

Bern, 02.07.2009 - Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Dieter Behring und zehn Mitbeschuldigte abgeschlossen und dem eidgenössischen Untersuchungsrichteramt die Eröffnung einer Voruntersuchung beantragt.

Seit Oktober 2004 standen neben dem Basler Financier Behring elf weitere Personen im Visier der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Das Hauptgewicht der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft BA und der Bundeskriminalpolizei BKP lag auf den Aktivitäten im Zusammenhang mit der so genannten "Moore Park Gruppe". Ausgehend vom Verdacht auf Vermögens- und Urkundendelikte sowie der Geldwäscherei (Art. 138, 146, 251 und 305bis StGB) wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zahlreiche polizeiliche Abklärungen vorgenommen und Beweismittel gesichert. Zur Klärung des Sachverhalts und insbesondere der Rolle der einzelnen Beschuldigten wurden viele Personen befragt sowie eine beträchtliche Zahl von Unterlagen und Dokumenten ausgewertet. Die Ermittlungsakten, einschliesslich der elektronischen Datenbestände, sind äusserst umfangreich.

Nachdem die Verdachtsmomente sich im Verlauf der Ermittlungen verdichtet haben und der Tatverdacht sich erhärten liess, hat die Bundesanwaltschaft das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Das Strafverfahren richtet sich noch gegen elf Beschuldigte. Das Ermittlungsverfahren gegen eine weitere Person, die kürzlich verstorben ist, wird eingestellt. Die Bundesanwaltschaft hat bezüglich der elf Beschuldigten Antrag auf Eröffnung der eidgenössischen Voruntersuchung gestellt.

Rund 1100 Personen, die durch das "System Behring" mutmasslich zu Schaden gekommen sind, machen Schadenersatzansprüche in der Grössenordnung von umgerechnet rund 300 Millionen Franken geltend. Der Entscheid, ob und in welcher Höhe diese Forderungen begründet sind, obliegt dereinst dem urteilenden Gericht. 

Angesichts des fortwährenden öffentlichen Interesses an diesem Fall hat die Bundesanwaltschaft jeweils über den Stand des Verfahrens orientiert - zuletzt im Februar 2009. Diese umfassenden jährlichen Updates sind auf der Homepage der BA einsehbar: http://www.ba.admin.ch/ba/de/home/dokumentation/information.html .

Mit Abschluss des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens und dem Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung ist die Bundesanwaltschaft nicht mehr Verfahrensleiterin. Die Verfahrensleitung und auch die Informationshoheit liegen jetzt beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt. Dieses wird fortan alleinige Ansprechstelle für die Verfahrensbeteiligten, die geschädigten Personen und die Öffentlichkeit sein.


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Jeannette Balmer, Mediensprecherin BA, Tel. +41 (0)31 324 32 40


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