Feinstaub: Temporeduktionen in Agglomerationen bringen Linderung

Bern, 02.02.2006 - Temporeduktionen führen nur dann kurzfristig zu tieferen Feinstaubbelastungen, wenn sie in Agglomerationen flächendeckend auf sämtlichen Strassen erlassen werden. Derartige Geschwindigkeitsreduktionen liegen in der Kompetenz der Kantone: für Gemeinde- und Kantonsstrassen können sie Reduktionen für unbeschränkte Zeit erlassen (der Bund hat hier keine Kompetenz), auf Nationalstrassen für eine Dauer von acht Tagen. Bundespräsident Leuenberger will die Kantone unterstützen, indem er Verlängerungen von Temporeduktionen auf Nationalstrassen unbürokratisch erteilt. Zur Lösung des Feinstaubproblems sind nebst kurzfristigen Aktionen in erster Linie langfristige angelegte Massnahmen nötig, wie sie vom UVEK am 16. Januar vorgestellt wurden.

Selbst wenn in der Schweiz von heute auf morgen alle Feinstaubquellen wie Verkehr, Industrie, Heizungen, etc. verschwinden würden, sänke die aktuell sehr hohe Feinstaubbelastung erst innerhalb etwa einer Woche auf den Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm. Dies zeige deutlich, sagte Bundespräsident Moritz Leuenberger an einer Medienkonferenz, wie eng der kurzfristige Handlungsspielraum sei. Kurzfristige Massnahmen könnten nur lindern, aber nicht heilen.

Für die Forderung nach Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigte Leuenberger Verständnis. Er wies jedoch darauf hin, dass solche Massnahmen ihre Wirkung nur entfalten können, wenn sie in den Agglomerationen gleichzeitig auf Gemeinde-, Kantons- und Nationalstrassen eingeführt werden. Die Kantone haben die Kompetenz, solche Einschränkungen auf Nationalstrassen für acht Tage zu erlassen, für das übrige Strassennetz für unbeschränkte Zeit. Leuenberger stellte den Kantonen in Aussicht, die nötige Verlängerung für Reduktionen auf Nationalstrassen unbürokratisch zu erteilen. Der Bund kann nur auf Nationalstrassen Temporeduktionen erlassen.

Kriterien für gezielte Fahrverbote ab nächsten Winter bereit

Wirkungsvoller wären selektive Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohem Dieselrussausstoss wie Dieselpersonenwagen ohne Partikelfilter. Die dazu nötigen Grundlagen erarbeitet das UVEK zurzeit im Rahmen des Aktionsplans Feinstaub, den Moritz Leuenberger am 16. Januar vorgestellt hat. Leuenberger stellte in Aussicht, den hierzu nötigen Kriterienkatalog zur Erkennung energieeffizienter und emissionsarmer Personenwagen bis im nächsten Winter parat zu haben; dieser wird es den Vollzugsbehörden ermöglichen, allfällige Verbote für bestimmte Fahrzeugkategorien zu vollziehen.

Im Rahmen des Aktionsplan ist unter anderem auch ein Obligatorium für Partikelfilter bei Personenwagen geplant. Bundespräsident Leuenberger wird diesen Vorschlag demnächst dem Gesamtbundesrat unterbreiten. Der Aktionsplan zielt insbesondere auf den besonders gefährlichen Feinstaub-Teil ab, den krebserregenden Dieselruss, sowie den Feinstaub- und Russausstoss von Holzfeuerungen.

Nebst der Empfehlung an die Kantone, Geschwindigkeitsbeschränkungen in besonders belasteten Gebieten (Agglomerationen) auf dem ganzen Strassennetz zu verfügen, ruft das UVEK Private dazu auf, in der jetzigen Situation auf unnötige Autofahrten und Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter zu verzichten und den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Zudem sollten im Freien keine Feuer entfacht oder Abfälle verbrannt werden.



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