Energie und Baudenkmäler

Bern, 16.07.2009 - Wie können bei Gebäudesanierungen energetische Massnahmen und der Schutz der historischen Bausubstanz in Einklang gebracht werden? Das Bundesamt für Energie BFE und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD haben dazu Empfehlungen erarbeitet, die den beteiligten Hauseigentümern, Planern und Behörden bei der Interessensabwägung und der Festlegung von optimalen, individuellen Lösungen dienen sollen.

Mit energetischen Gebäudesanierungen kann der Gesamtenergieverbrauch des heutigen Gebäudebestands längerfristig um zwei Drittel reduziert und der restliche Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden, zum Beispiel durch Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor jeder Gebäudesanierung solche energetischen Massnahmen geprüft werden - auch bei historischen Einzelbauten oder bei Gebäuden in geschützten Ortsbildern. Bei Letzteren braucht es jedoch eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Energie und den Anliegen des Denkmalschutzes. Das Bundesamt für Energie und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben Empfehlungen dazu erarbeitet, wie die Abwägung dieser beiden wichtigen öffentlichen Interessen erfolgen kann. Die Empfehlungen richten sich an Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, an Fachleute aus den Bereichen Planung, Energie und Denkmalpflege sowie an Hauseigentümer/innen.

Die wichtigsten Schritte bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern sind zunächst die Abklärung, ob das Gebäude schützenswert oder geschützt ist sowie die Festlegung des energetischen Standards, der nach der Sanierung erreicht werden soll. Nun werden das historische Gebäude als Ganzes, seine besonders wichtigen Teile innen und aussen sowie in seiner Umgebung bezeichnet, dann die möglichen energetischen Verbesserungsmassnahmen festgestellt und quantifiziert und beides schliesslich zu einer Gesamtschau verbunden. Die optimale Lösung für die energetische Sanierung soll dann gemeinsam von den jeweiligen Fachstellen für Denkmalpflege und Energie unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Erfordernisse und der finanziellen Verhältnismässigkeit erarbeitet werden. Ziel ist, während der Planungs- und Ausführungsphase eine einvernehmliche Lösung zwischen der Bauherrschaft und den beiden Fachstellen zu definieren und umzusetzen.


Adresse für Rückfragen

Stefan Wiederkehr, Sektion öffentliche Hand und Gebäude, BFE, Tel. 031 324 21 93
Vanessa Achermann, Sekretariat EKD, BAK, Tel. 031 322 92 84



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