Aufklärung von Straftaten militanter Tierschützer: Bund übernimmt Koordination

Bern, 17.09.2009 - In den vergangenen Wochen wurden exponierte Vertreter der Schweizer Pharmaindustrie vermehrt zur Zielscheibe von Straftaten, die vermutlich von militanten Tierschützern ausgeübt wurden. Die Bundeskriminalpolizei (BKP) im Bundesamt für Polizei (fedpol) koordiniert die Ermittlungen sowie den Informationsaustausch mit den in- und ausländischen Partnern. Die Führung der Strafuntersuchungen bleibt jedoch Sache der Kantone.

Die Bundesanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass die strafrechtliche Zuständigkeit des Bundes aufgrund der heutigen Sach- und Gesetzeslage nicht gegeben ist.

Im Bereich der Polizeiarbeit hingegen koordiniert die Bundeskriminalpolizei (BKP) im Bundesamt für Polizei (fedpol) die Ermittlungen sowie den Informationsaustausch zwischen den in- und ausländischen Behörden. Sie steht zu diesem Zweck in engem Kontakt mit dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im VBS sowie den zuständigen ausländischen und kantonalen Polizeibehörden. Fedpol hat auf Antrag des DAP bisher rund ein Dutzend Einreisesperren erlassen.

Im Rahmen der Koordinationstätigkeit finden regelmässige Gespräche zwischen dem Chef BKP und den Kriminalpolizei-Chefs der betroffenen Kantone statt. Zudem haben sich Vertreter der BKP mit Angehörigen der Sicherheitsdienste der betroffenen Firmen getroffen und sich über das Vorgehen ausgetauscht.

Solange eine Bundesgerichtsbarkeit nicht gegeben ist, bleiben die Kantone zuständig für die strafrechtliche Verfolgung des Einzelfalles, die erste Intervention vor Ort sowie für Fragen, welche die Sicherheit (Gebäude, Personen, usw.) betreffen.


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