Zwei Gebirgslandeplätze aus Sicherheitsgründen provisorisch verschoben

(Letzte Änderung 07.02.2006)

Bern, 07.02.2006 - Aus Sicherheitsgründen verschiebt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die beiden Helikopter-Gebirgslandeplätze Petersgrat und Trient im Kanton Wallis um je rund 300 Meter provisorisch. Diese Verlegung präjudiziert die angelaufene Überprüfung der Gebirgslandeplätze in keiner Weise. Die bestehende Lage der beiden Gebirgslandeplätze birgt die Gefahr, dass die Helikopter-Piloten mangels vorhandener Referenzpunkte die Orientierung verlieren und es zu Unfällen kommt.

Gebirgslandeplätze werden so definiert, dass der Helikopterpilot sein Gerät im Umkreis von 400 Metern um einen genau fixierten Punkt absetzen muss. Im Falle der beiden Helikopterlandeplätze Petersgrat und Trient hat sich nun gezeigt, dass innerhalb dieses Radius die Sicherheit von Landungen bei bestimmten Wetterlagen nicht mehr gewährleistet ist. Darum verschiebt das BAZL nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Bundesamtes für Raumentwicklung ARE die beiden Gebirgslandeplätze um rund 300 Meter nach Nordosten. Damit kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden ohne ein Präjudiz für die angelaufene Überprüfung der Gebirgslandeplätze zu schaffen.

Im Auftrag des Bundesrates werden zurzeit sämtliche 42 Gebirgslandeplätze der Schweiz generell überprüft. Unter Federführung des BAZL werden zusammen mit den zuständigen Ämtern und der betroffenen Kantone sowie Vertretern der Tourismusbranche und des Natur- und Heimatschutzes in einem ersten Schritt die Kriterien erarbeitet, nach welchen die Gebirgslandeplätze überprüft werden sollen. Voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres wird der Bundesrat über das Konzept befinden, worauf anschliessend die einzelnen Plätze begutachtet werden. Das Projekt hat zum Ziel, Lage und Nutzung der Gebirgslandeplätze unter dem Gesichtspunkt Umwelt, Tourismus und Piloten-Ausbildung zu optimieren.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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