Neue Kernkraftwerke in der Schweiz: Überarbeitete Rahmenbewilligungsgesuche eingereicht

Bern, 30.10.2009 - Die Elektrizitätsunternehmen Alpiq, Axpo und BKW haben heute beim Bundesamt für Energie die überarbeiteten Rahmenbewilligungsgesuche für die geplanten Kernkraftwerke in Mühleberg, Beznau und Gösgen eingereicht.

Im Juni 2008 hatte die Alpiq (Kernkraftwerk Niederamt AG) beim Bundesamt für Energie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein zweites Kernkraftwerk im Kanton Solothurn eingereicht. Im Dezember 2008 folgten die Rahmenbewilligungsgesuche von Axpo und BKW für den Ersatz der Kernkraftwerke Beznau I und II (Ersatz Kernkraftwerk Beznau AG) sowie Mühleberg (Ersatz Kernkraftwerk Mühleberg AG).

Bis April 2009 führten das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Raumentwicklung und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) eine so genannte Grobprüfung der Gesuche durch. Insbesondere beim ENSI ergab sich dabei ein wesentlicher Bedarf nach Zusatzinformationen. Die entsprechenden Ergänzungen der Gesuchsunterlagen wurden in der Folge bei den Gesuchstellern angefordert. Heute haben die drei Projektanten die überarbeiteten Rahmenbewilligungsgesuche beim BFE eingereicht.

Da die Überarbeitung der Gesuche länger gedauert hat als ursprünglich von Projektanten und Behörden angenommen, könnte es zu Verzögerungen des gesamten Rahmenbewilligungsverfahrens kommen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, kann jedoch erst in rund einem Monat abgeschätzt werden, nachdem die neuen Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft werden konnten.

Weiteres Vorgehen

Auf Basis der vollständigen Gesuchsunterlagen kann das ENSI die sicherheitstechnischen Gutachten zu den drei Projekten weiter bearbeiten. Im Anschluss nimmt die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) schriftlich Stellung zu den ENSI-Gutachten. Danach werden die Stellungnahmen der Kantone und Bundesstellen eingeholt und schliesslich alle Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen öffentlich aufgelegt. Der Entscheid des Bundesrats zu den Rahmenbewilligungsgesuchen erfolgt voraussichtlich 2012. Der Zeitbedarf der darauf folgenden parlamentarischen Beratung ist schwierig abzuschätzen. Falls gegen den Parlamentsbeschluss das fakultative Referendum ergriffen wird, kann die Referendumsabstimmung rund eine Jahr später (2013) stattfinden. Anschliessend folgen die Bewilligungsverfahren für Bau und Betrieb. Die neuen Kernkraftwerke könnten damit um das Jahr 2025 ans Netz gehen.

Kantone erhalten Gesuchsunterlagen schon jetzt

Um den Kantonen ausreichend Zeit zur Prüfung der Rahmenbewilligungsgesuche zu gewährleisten, werden ihnen die überarbeiteten Gesuchsunterlagen bereits in den nächsten Tagen zugestellt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11


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Bundesamt für Energie
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