IAEO bestätigt guten Sabotageschutz der schweizerischen Kernanlagen

Bern, 09.02.2006 - Eine im Oktober 2005 durch ein Expertenteam der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) durchgeführte Überprüfung des Sabotageschutzes der schweizerischen Kernanlagen kommt zum Schluss, dass die Aufsichtsbehörde ihre Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnimmt und die Umsetzung des Sabotageschutzes in den Kernanlagen angemessen und der Gefährdung entsprechend erfolgt.

Vom 18. bis zum 28. Oktober 2005 führte die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) in der Schweiz eine IPPAS-Mission (International Physical Protection Advisory Service) durch. Im Rahmen der auf Antrag des Bundesamtes für Energie BFE durchgeführten Mission überprüfte ein internationales Expertenteam das schweizerische Sabotageschutzsystem der Kernanlagen und verglich es mit den Anforderungen der Richtlinien der IAEO sowie dem aktuellen Stand der Schutzmassnahmen auf internationaler Ebene.

Das international besetzte IPPAS-Team befasste sich insbesondere mit dem aktuellen Stand der schweizerischen Rechtsgrundlagen im Bereich des Sabotageschutzes der Kernanlagen (Sicherung), mit der Organisation und Arbeitsweise der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Energie), mit der Durchführung der Aufsicht und der Bewilligungsverfahren, mit der Gefährdungsannahme sowie mit der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde auf nationaler und internationaler Ebene.

Um die Umsetzung des Sabotageschutzes in schweizerischen Kernanlagen an praktischen Beispielen zu beobachten, erfolgten Besuche im Zentralen Zwischenlager (ZWILAG), im Paul Scherrer Institut (PSI) in Würenlingen sowie im Kernkraftwerk Mühleberg.

Der definitive Schlussbericht zur Mission wurde dem BFE Ende 2005 zugestellt. Der Bericht spricht sensible Bereiche des Schutzes von Kernanlagen an und ist deshalb als vertraulich klassifiziert. Zusammenfassend kommen die Experten zu folgenden Feststellungen:

-          Die Anforderungen zum Sabotageschutz der schweizerischen Kernanlagen sind in gut strukturierten und umfassenden Rechtsgrundlagen geregelt und werden in einem klaren Bewilligungsverfahren durchgesetzt.

-          Die zuständige Behörde nimmt ihre Aufgabe verantwortungsbewusst wahr. Verbesserungen in der Aufsichtstätigkeit könnten durch ein klar festgelegtes Inspektionsverfahren sowie ergänzende Richtlinien erzielt werden.

-          Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Bereich Sabotageschutz ist gut; die Gefährdungsannahme, welche den Schutzanforderungen zugrunde liegt, ist breit abgestützt und erprobt.

-          Die Umsetzung des Sabotageschutzes in den besuchten Anlagen erfolgt angemessen und der Gefährdungsannahme entsprechend.

Im Bereich der Rechtsgrundlagen und Tätigkeit der Aufsichtsbehörden enthält der Bericht der IAEO 3 Empfehlungen (basierend auf den Grundlagen der IAEO), 6 Vorschläge (Hinweise des IPPAS-Teams) und 8 Erwähnungen guter Praxis. Das Bundesamt für Energie hat den Bericht der IAEO analysiert und einen Terminplan zur Vornahme von Verbesserungsmassnahmen erarbeitet, welcher bis Ende 2006 umgesetzt sein soll.



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Bundesamt für Energie
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