Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte: BFE beschliesst Übergangsregelung

Bern, 13.11.2009 - Für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren, die ab dem nächsten Jahr neu hergestellt oder in die Schweiz importiert werden, gelten ab dem 1. Januar 2010 neue oder verschärfte Vorschriften zum Stromverbrauch. Lagerbestände, die den neuen Vorschriften noch nicht entsprechen, dürfen von den Schweizer Händlern und Herstellern noch bis Ende 2010 abverkauft werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute eine entsprechende Übergangsregelung bekannt gegeben.

Am 24. Juni 2009 hatte der Bundesrat die strengeren Verbrauchsvorschriften im Rahmen einer Revision der Energieverordnung verabschiedet. Sie entsprechen weitgehend den Regelungen der Europäischen Union und gelten für alle neu hergestellten oder in die Schweiz importierten Geräte.

Was die Lagerbestände an nicht-konformen Geräten betrifft, hat das BFE heute eine Übergangsregelung beschlossen. Betroffen sind gemäss Angaben der Schweizer Hersteller, Importeure und Händler etwa 3% der Lagerbestände mit einem Warenwert von über 100 Millionen Franken. Sie entsprechen den neuen Vorschriften nicht, weichen in den meisten Fällen aber nur geringfügig davon ab. Aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht ist es nicht sinnvoll, diese neuen Geräte an die Hersteller zurückzuschieben oder sie zu vernichten. Die vom BFE erlassene Übergangsregelung ermöglicht den Abverkauf dieser nicht-konformen Lagerbestände:

  1. Ab 1. Januar 2010 darf kein Gerät mehr in die Schweiz eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, das nicht den neuen energetischen Anforderungen entspricht.
  2. Geräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz hergestellt wurden und am 1. Januar 2010 noch am Lager sind, dürfen bis zum 31.12.2010 abverkauft werden.
  3. Für einzelne spezielle Modelle der Unterhaltungselektronik („High-End-Produkte") können die betroffenen Fachgeschäfte beim BFE bis Ende Juni 2010 eine Verlängerung der Abverkaufsfrist beantragen.
  4. Zur Klärung von technischen Spezialfragen stützt sich das BFE auf die Bestimmungen der entsprechenden EU-Vorschriften.

Schweizer Händler und Hersteller wollen besser informieren

Die Schweizer Elektrogerätebranche - Hersteller, Importeure und Händler - begrüssen es, dass strengere Energievorschriften für Elektrogeräte eingeführt und diese künftig unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts weiter verschärft werden. Dies führt zu periodischen Anpassungen der Energieverordnung. Da einheitliche, europäisch abgestimmte Regelungen im Sinne von Wirtschaft und Konsumenten sind, plädiert die Branche dafür, dass die Schweiz künftig bei der Erarbeitung der Ecodesign-Vorschriften der EU mitarbeiten und diese dann jeweils in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen soll.

Die Schweizer Elektrogerätebranche sieht sich ausserdem in der Pflicht, ihre Kommunikationsaktivitäten zu den Themen Energieeffizienz und Energieverbrauch zugunsten einer umfassenden Kundeninformation weiter auszubauen.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75


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